Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Speichersdorf Kirchsteig" für die Flurnummern 364 (Teilfläche), 91 und 91/4 der Gemarkung Speichersdorf weist die Kommune im Anschlussbereich der Ganghofer Straße Wohnbau- und Sondergebietsflächen aus. Das mit einem Regenüberlaufbecken bebaute und als Erdaushublager genutzte Gelände ist als Sondergebiet ausgewiesen und liegt nördlich der Gemeindeverbindungsstraße nahe des Feuerwehrgerätehauses. Südlich davon werden zwei Bauplätze als allgemeines Wohngebiet angrenzend an die Siedlung ausgewiesen. Eine Erweiterung als zweiter Bauabschnitt mit weiteren sechs Parzellen ist Bestandteil des Geltungsbereiches.
Bürgermeister Manfred Porsch erläuterte, dass E+1-Gebäude mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 mit Sattel- und Pultdach errichtet werden können. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf ohne Gegenstimme zu und beauftragte die Bauverwaltung, das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und Behörden einzuleiten.
Bei der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flurnummer 800 der Gemarkung Plössen nordöstlich von Selbitz zur Ausweisung eines Bauplatzes pochte das Wasserwirtschaftsamt auf Einhaltung der Einleitungsvorschriften für Niederschlagswasser. Das Landratsamt Bayreuth forderte, nur Satteldach und einen einmetrigen Kniestock zuzulassen. Die Einwände nahm das Gremium zur Kenntnis. Nachdem keine weiteren Einwände vorlagen, beschlossen die Räte einstimmig die Einbeziehungssatzung.
Das Gemeindeoberhaupt gab zudem bekannt, dass mit Landrats und Staatlichem Bauamt im Januar einer Verkehrsschau am Überweg über die Neustädter Straße auf Höhe des Kindergartens stattgefunden hat. Der Baulastträger der dortigen Staatsstraße sagte zu, einen mit einer Ampel gesicherten Fußgängerüberweg zu schaffen. Ebenso soll ein Fußgängerüberweg mit Ampel in der Weidener Straße auf Höhe der Zufahrt zum Einkaufszentrum einrichtet werden. Das Verfahren zum Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach entsprechender Planung und Finanzierung ist eingeleitet.
Für Solarpark kein vorzeitiger Baubeginn
Den Räten lag nach dem Aufstellungsverfahren der Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Kirchenlaibach Nord-West vor. Für die an der Bundesstraße liegenden drei Flurnummern 304, 304/2 und 252 der Gemarkung Kirchenlaibach wurden 15 Fachstellen und die Öffentlichkeit gehört. Das Landratsamt monierte, dass mit dem Erlass des Bebauungsplanes auch der Flächennutzungsplan angepasst werden muss. Zudem muss der Wegfall des Sondergebietes „Schießen“ begründet werden. Das Wasserwirtschaftsamt gab den Hinweis, dass bei erheblichen Schmutzanfall die Gemeindeflächen befestigt werden müssen. Bürgermeister Manfred Porsch erläuterte, dass die in den Flächennutzungsplan einzuarbeitenden Änderungen bereits beim Planungsbüro liegen und der Einwand des Wasserwirtschaftsamtes bei der Baugenehmigung berücksichtigt wird. Die dort geplante Schießanlage wurde bereits innerorts verwirklicht. Der Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig.
Auch zum Bebauungsplanentwurf „Solarpark Speichersdorf Süd-Ost II“ lagen von Trägern öffentlicher Belange Einwände vor. Porsch erinnerte, dass die Firma Primus auf dem 18 Hektar umfassenden Gelände südlich der Bahnstrecke nach Weiden zwei Photovoltaikanlagen errichten möchte. Die Behörden wiesen darauf hin, dass ein vorzeitiger Bebauungsplan nicht möglich ist und der Flächennutzungsplan zunächst angepasst werden muss, um daraus den Bebauungsplan zu entwickeln. Die textlichen Festsetzungen müssen in den Plan selbst aufgenommen werden. Ein Monitoring ist festzulegen. Der Durchführungsvertrag mit Rückbauverpflichtung muss vor Satzungsbeschluss geschlossen sein. Das Niederschlagswasser ist auf dem Gelände zu versickern. Eine Blendwirkung des Flugplatzes muss ausgeschlossen sein.
Das Bayernwerk wies auf die tangierende 110-Kilovolt-Leitung und daraus möglichen entschädigungslos zu duldenden Beeinträchtigungen und eingeschränkten Gebäudehöhen im Sicherheitsbereich hin. Die Hinweise der Bahn AG wurden bereits im vorangegangenen Verfahren berücksichtigt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan braucht nicht erneut geändert und konnte ohne Gegenstimme beschlossen werden. Voraus ging der einstimmige Abschluss der beiden, von einen Fachanwalt vorgeprüften Durchführungsverträge mit der Firma Primus GmbH.
Darin sind neben Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche von 1,9 Hektar, Bauvorgaben, Kostenübernahmen auch eine Rückbauverpflichtung binnen eines Jahres nach Nutzungsende enthalten. Diese wird mit einer Bankbürgschaft in Höhe von 4000 Euro pro Hektar bebauter Fläche abgesichert. Der Stromanschluss erfolgt an das rund 1,6 Kilometer entfernte Umspannwerk.
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