Für die Feuerwehr Speichersdorf wird ein neuer Gerätewagen Logistik GW-L2 mit dem Modul Wasserversorgung benötigt. Das bisherige Fahrzeug hatte bei einer Übung Mitte Juli auf der A9 einen Verkehrsunfall. Laut dem Kfz-Sachverständigen entstand Totalschaden.
Die Gemeinde ist bereits mit dem Fachbüro für europaweite Ausschreibungen Wattenbach und der ebenfalls beschaffenden Gemeinde Goldkronach in Verbindung getreten, um die Leistungsbeschreibung für das neue Logistikfahrzeug zusammenzustellen. Die Gesamtkosten betragen rund 280 000 Euro. Bürgermeister Manfred Porsch erläuterte die Finanzierung mit Versicherungsleistungen in Höhe von 97 500, Zuschuss Freistaat mit 73 500, Zuschuss Landkreis 43 000 Euro. Letzterer kann sich wegen Anrechnung der Versicherungsleistung noch auf 31 000 Euro verringern. Hinzu kommen der Verkaufserlös von geschätzt 10 000 Euro und eine verbleibende Eigenleistung von mindestens 56 000 Euro.
Da die 20-jährige Bindungsfrist für das verunfallte Fahrzeug noch nicht abgelaufen ist, muss zudem noch mit Teilrückzahlungen von staatlichen und kommunalen Zuwendungen in Höhe von 32 900 Euro gerechnet werden. Die entsprechenden Förderanträge beim Freistaat und Landkreis sind gestellt. Porsch gab dazu die fachliche Stellungnahme von Kreisbrandrat Hermann Schreck bekannt. Er bestätigte die dringend notwendige Ersatzbeschaffung. Bis zur Indienststellung müssen andere Wehren diese Aufgaben und den Fahrzeugeinsatz übernehmen. Der Kauf umfasst auch den Bahnrüstsatz und die gesamte Beladung des Fahrzeuges. Die Zustimmung des Rates war einstimmig.
Das Gremium vollzog den nächsten Schritt zur Umsetzung des Projekts "Solarpark östlich Plössen". Durch dessen Übernahme durch einen neuen Investor ist eine erneute Beschlussfassung zum vorgezogenen Bebauungsplan Nr. 49 "Solarpark östlich Plössen" im Parallelverfahren notwendig. Der Beschluss zur Satzung erfolgt klarstellend und vorsorglich zur Erhöhung der Rechtssicherheit. Der Bebauungsplan ist auch Gegenstand einer parallel geführten Änderung des Flächennutzungsplanes. Der einstimmige erneute Beschluss dient der rechtlichen Absicherung der beabsichtigten Planung, der geschlossenen Verträge und der gleichzeitig laufenden Änderung des Flächennutzungsplanes.
Für die Kommunalwahl 2020 ist laut Porsch die Bestellung eines Gemeindewahlleiters samt Stellvertreters erforderlich. Die Räte verständigten sich darauf, den Leiter der Gemeindeverwaltung, Thorsten Leusenrink, zum Wahlleiter und Verwaltungsangestellte Kerstin Hofmann zur Stellvertreterin zu bestimmen. Die Berufenen sind unverzüglich dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde zu melden.
Richtigstellungen im Protokoll
Eingangs der Sitzung hatten CSU-Fraktionsvorsitzender Franc Dierl und dritter Bürgermeister Wolfgang Hübner Anmerkungen zum letzten Sitzungsprotokoll zum Thema Sanierung der Kläranlage. Sie stellten persönliche Aussagen zu den Themen Zuschüsse, Berechnungsgrundlagen für den Verbesserungsbeitragssatz, Nachfragen zu gesetzlichen Mindestanforderungen der Phosphatelemination und Einsparpotenziale zum vorliegenden Bauentwurf richtig. Das Protokoll wird entsprechend ergänzt und die zugesagten Anlagen zu diesem Thema an den Gemeinderat übersandt.
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