Speinshart
15.02.2024 - 12:27 Uhr

Ehemaliges Bauernhaus in Münchsreuth im Spannungsfeld zwischen Denkmal- und Klimaschutz

Gauben müssen originalgetreu erhalten bleiben, sagt das Landesamt für Denkmalpflege beim denkmalgeschützten Wohnhaus in Münchsreuth. Damit schränkt es die volle Belegung einer Dachfläche mit PV-Modulen ein. Nun ist der Gemeinderat gefragt.

Das Landesamt für Denkmalpflege beurteilt das ehemalige Bauernhaus in Münchsreuth als wichtiges Zeugnis Oberpfälzer Baugestaltung. Die dazugehörenden "Fledermausgauben" auf der südlichen Dachhälfte baute der Eigentümer zugunsten einer vollen Belegung des Daches mit PV-Modulen zurück. Bild: do
Das Landesamt für Denkmalpflege beurteilt das ehemalige Bauernhaus in Münchsreuth als wichtiges Zeugnis Oberpfälzer Baugestaltung. Die dazugehörenden "Fledermausgauben" auf der südlichen Dachhälfte baute der Eigentümer zugunsten einer vollen Belegung des Daches mit PV-Modulen zurück.

Historische Bauten genießen den besonderen Schutz der Denkmalpfleger. Doch das Verhältnis zwischen Eigentümern und Denkmalschutzbehörde kann dabei oft getrübt sein. Das Amt möchte den originalgetreuen Zustand des Denkmals bewahren, während der Denkmaleigentümer nach eigenen Vorstellungen gestalten will. Eine Konfliktsituation, die es seit Jahren auch in Münchsreuth (Gemeinde Speinshart) gibt.

In der Bayerischen Denkmalliste ist das betreffende ehemalige Bauernhaus als „Wohnstallhaus, errichtet 1848 aus Sandsteinquadern und als zweigeschossiger Satteldachbau“ enthalten. Aus Sicht des Landesamtes für Denkmalpflege ist das Gebäude mit seinen Fledermausgauben ein "wichtiges bauliches Zeugnis einer speziellen Nordwest-Oberpfälzer Hauslandschaft". Die Anordnung der dekorativen Gauben sei bewusst an der Südseite des Anwesens zur Schauseite dem Dorf zugewandt erfolgt.

Der Gemeinderat musste sich zum wiederholten Mal mit einem Antrag des Hausherrn befassen, das Einvernehmen für eine intensive Nutzung der Dachflächen mit Solar-Modulen zu erteilen. Einem Wunsch, dem der Rat bereits Anfang 2023 mit der Auflage zum Erhalt der sogenannten Fledermausgauben entsprechend den Vorgaben der Denkmalschützer zustimmte. Eine Forderung, die der Bauherr allerdings ignorierte und ohne Genehmigung die Dachgauben zugunsten weiterer PV-Flächen zurückbaute. Für die Fachbehörde eine nicht hinnehmbare Entwicklung.

Der aktuelle Antrag des Denkmaleigentümers zielt deshalb darauf ab, zur „Harmonisierung“ der Gesamtansicht des ehemals landwirtschaftlichen Anwesens die originalen Fledermausgauben, ursprünglich auf der südlichen Dachhälfte angeordnet, auf die nördliche Dachhälfte zu verlegen. Ein Ansinnen, dass die Denkmalbehörde entschieden ablehnt, wie Bürgermeister Albert Nickl in der Ratssitzung bekanntgab. Vorschläge der Fachbehörde, die denkmalverträglichen Detailausbildungen mit den energetischen Vorstellungen in Einklang zu bringen, seien vom Hauseigentümer stets verworfen worden, merkte der Bürgermeister unter Bezug auf die Stellungnahmen der amtlichen Denkmalschützer an.

Das Ziel des Bauherrn, Sonnenstrom umfassend zu nutzen, sei auch wegen ein paar PV-Modulen weniger zu erreichen, hieß es. Zudem habe der Gemeinderat den Anträgen auf Errichtung eines PV-Sichtschutz-Zaunes zugestimmt. „Häuser verkörpern den Geist einer Zeit und sind Wissensspeicher.“ Ein Leitgedanke, den jeder Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes mit den jeweiligen historischen Besonderheiten beherzigen sollte, mahnte der Bürgermeister. Die Anträge des Hauseigentümers zur „Harmonisierung“ der Südseite der Dachfläche, die mit dem Verzicht der Gauben einhergeht, lehnte die Ratsversammlung mit Blick auf die Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörde einstimmig ab.

 
Kommentare

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Karl-Werner Schramm

25 Jahre möchte der Eigentümer Photovoltaik (PV) um die Dachgauben gestalten und wurde immer wieder mit dem Argument behindert, dass PV das Erscheinungsbild zu stark beeinflusst. Mit der neuen Gesetzgebung seit 2023 musste er die Genehmigung erhalten um die Gauben PV zu bauen. Korrekt ist, dass die Gauben aktuell professionell Off-Haus instandgesetzt werden. Dazu existiert die Genehmigung Latten und Ziegel zu tauschen. Von Rückbau kann also keine Rede sein.
Um den üblichen witterungsriskanten Planenaufbau , den man häufig bei solchen Maßnahmen sieht, zu vermeiden, wurden statt dessen die PV-Aussparungen für die Gauben bis zur Repositionierung geschlossen, da solche Gauben nur eine Aufwölbung der existierenden Dachhaut darstellen.
Das Narrativ im Beitrag ist demnach falsch.
Ob nun im Süden oder Norden diese Aufwölbung wieder vorgenommen wird, ist technisch unerheblich, vor allem, weil der Unterbau nicht historisch ist. Zudem wurde auf der Nordseite kürzlich die Dachhaut erneuert und dort würden die Gauben das ursprüngliche Erscheinungsbild ganz ohne PV darstellen und auf dem Objekt die Jahrzehnte seitens Denkmalamt verhasste Kombination Gauben und PV abwenden. Gauben auf der Nordseite würden das Objekt erheblich aufwerten und fast das originäre Erscheinungsbild, diesmal auch von Weitem, erreichen. Im Norden sind die Gauben dem alten Dorfzentrum mit Weiher wirklich zugewandt und nicht den Neubauten im Süden. Die bewusste Anordnung der Gauben auf Süden ist zudem eine reine Behauptung und ebenso unbelegt.
Auf der Ratssitzung wurden der Öffentlichkeit keine Gründe für die Ablehnung genannt. Die Räte wurden zwecks Abstimmung wie Marionetten auf den Vorlagentext verwiesen. Und ein paar Kilowatt weniger (3000 kWh/a) – was macht das schon hieß es, den jahrzehntelangen Betrieb ignorierend. Ein Beitragsversuch eines Rates wurde abgewürgt.
Das Denkmal wird so niemals klimaneutral. Seit 15 Jahren fordert der Eigentümer Energiekonzepte für das Denkmal. Die im Beitrag angeführten Vorschläge des Denkmalamtes existieren nicht, sind frei erfunden. Untere und Obere Denkmalbehörde waren zur Energiekonzeption nicht fähig. So gesehen sind die vorgegebenen Gründe lächerlich, entsprechend dem bisherigen Auftreten des Denkmalamts widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Die Zukunft des Denkmals und der jungen Generationen wird mit Füßen getreten.
Hier geht es offenbar um Macht gegen Vernunft.
Dem stellt sich der Hausherr entschieden entgegen.

16.02.2024
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