Der Brandstifter vom Steinberger See muss drei Jahre ins Gefängnis. Es sei keine spontane Tat gewesen, ist die Erste Strafkammer überzeugt. Vom Tatbestand her ist alles klar. Es war eine Vorsatzbrandstiftung, bei deren wirtschaftlichem Schaden sich die Richter an dem Betrag von 555 000 Euro orientierten. So viel hat zwischenzeitlich die Versicherung bezahlt. Doch es wird vermutlich für immer das Geheimnis des 29 Jahre alten Angeklagten bleiben, was ihn in einer Aprilnacht letzten Jahres dazu bewog, mit einem zehn Pfund schweren Spritkanister von seinem Steinberger Wohnanwesen aus den 4,2 Kilometer langen Fußmarsch zum damals noch nicht in Betrieb genommenen Gastronomiegebäude der Holzkugel-Touristenattraktion anzutreten. "Es könnte Frust gewesen sein", mutmaßten die Richter. Aber worüber?
An Freundin herangetreten
Der von dem 29-Jährigen entfachte Großbrand ging nach Überzeugung der Kammer in Anwesenheit seines ein Jahr jüngeren Freundes vonstatten. "Ob er einen Tatbeitrag leistete, können wir nicht einordnen", sagte die Strafkammervorsitzende Roswitha Stöber jetzt. Seltsam war allerdings, dass der Vater des 28-jährigen Studenten im Laufe der Ermittlungen an die Freundin des Brandstifters herangetreten war und sie gebeten hatte, nicht gegen seinen Sohn auszusagen. Das erzählte die junge Frau vor Gericht.
Kein Vollrausch
Der Alkohol spielte bei dem Verbrechen eine tragende Rolle. Die Richter hatten dies am ersten Verhandlungstag von einem Sachverständigen erfahren. Doch eine genaue Einordnung der Promille war unmöglich. In der Urteilsbegründung unterstrich die Kammervorsitzende am Mittwoch: "Ein Vollrausch war es nicht." Letztlich habe wohl eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit vorgelegen, bei er man allerdings bedenken müsse, dass da "ein langer Fußweg zurückgelegt wurde mit der Absicht, Feuer zu entfachen." Auf diesem Marsch durch die Nacht hätte doch der Angeklagte zur Einsicht kommen sollen.
Diese Anmerkungen deckten sich mit der Meinung von Staatsanwältin Manuela Zeller. Sie hatte in ihren Schlussvortrag dreieinhalb Jahre Haft verlangt. "Seine Einsichtsfähigkeit war vorhanden", ließ sie anklingen.
Verteidiger Jürgen Mühl forderte zwei Jahre Gefängnis zur Bewährung. Seine Argumente: "Er hat alles zugegeben und seine Existenz verloren."
"Gemeingefährlich"
Die Erste Strafkammer schickte den Brandstifter für drei Jahre hinter Gitter. "Ohne Alkohol wäre das nicht geschehen", hieß es im Urteil. Richterin Stöber brandmarkte die Tat als "gemeingefährliches Verbrechen" und fügte hinzu, wer so etwas in Szene setze, könne nicht mit Bewährung rechnen. Der Haftbefehl gegen den 29-Jährigen wurde aufrecht erhalten.
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