Sulzbach-Rosenberg
08.03.2023 - 14:57 Uhr

20-Jähriger vor Gericht: Freundin eine Kopfnuss verpasst

Das Gericht sieht es als erwiesen an: Bei der Kopfnuss, die ein 19-Jähriger seiner Freundin verpasst, handelt es sich um vorsätzliche Körperverletzung. Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann gegenüber seiner Partnerin gewalttätig wird.

Wegen einer Ohrfeige, die ein heute 20-Jähriger verpasste, musste er sich schon einmal vor Gericht verantworten. Dieses mal saß er wegen einer Kopfnuss auf der Anklagebank. Bild: Oliver Berg/dpa
Wegen einer Ohrfeige, die ein heute 20-Jähriger verpasste, musste er sich schon einmal vor Gericht verantworten. Dieses mal saß er wegen einer Kopfnuss auf der Anklagebank.

Nun, wie lautet der Beziehungsstatus denn aktuell? Das wissen selbst ein heute 20- und eine 19-Jährige nicht so richtig. Sie waren ein Paar, zwischenzeitlich sogar verlobt. Dann die Trennung, weil er gewalttätig wird. Gegen den Sulzbach-Rosenberger hatte es schon einmal eine Anklage gegeben, weil er seine Partnerin ohrfeigte. Nun saß er vor Richterin Michaela Frauendorfer. Der Vorwurf: Diesmal soll er der Amberg-Sulzbacherin eine Kopfnuss verpasst haben.

Zugetragen hat sich das Mitte September im vergangenen Jahr. An einem Tag, an dem der junge Mann frei hatte. Die Zeit nutzte er, um einen guten halben Kasten Bier zu leeren, am Computer zu zocken und laut Musik zu hören. Als am Abend seine Freundin von der Arbeit in die gemeinsame Wohnung nach Hause kommt, gerät das Paar in Streit. Sie möchte Ruhe, er weiterhin laut Musik hören.

Wie der mittlerweile 20-jährige Angeklagte vor Richterin Michaela Frauendorfer berichtet, habe die Freundin das WLan und den Computer ausgeschaltet, ihm sogar das Handy weggenommen. Der Sulzbach-Rosenberger verlässt daraufhin wütend die Wohnung – nicht das letzte mal an diesem Tag. Später, als das Paar im Bett liegt, kommt es zu dem Vorfall, der schließlich am Amtsgericht in Amberg verhandelt wurde: der Kopfnuss.

Betrunken auf dem Scheunendach

Das war aber nicht der Auslöser, warum die heute 19-Jährige im vergangenen Jahr telefonisch Hilfe rief. Ihr Partner sagte vielmehr, dass er von allem genug habe, drohte sich das Leben zu nehmen. Als er sich dann in eine Scheune einschloss, wählte die Amberg-Sulzbacherin die Notrufnummer. Die Beamten, die sich des Falls annahmen, kamen mit ihren Bitten nicht weiter. Der junge Mann öffnete die Türe nicht, flüchtete sogar aufs Dach. Feuerwehr und Notarzt wurden nachalarmiert. Erst um 1.16 Uhr wurde der Sulzbach-Rosenberger dazu gebracht, vom Dach zu steigen. Im Polizeibericht ist später von "aggressivem und weinerlichem Verhalten" zu lesen. Wegen der geäußerten Suizidgedanken und dem ausgiebigen Alkoholkonsum – der Angeklagte sprach vor Gericht von 1,5 Promille, die in einem Arztbrief festgehalten waren – schnallten die Polizisten den damals 19-Jährigen auf eine Trage und brachten ihn ins Klinikum nach Regensburg.

Am Amtsgericht war aber vor allem die Kopfnuss das Thema. Einigkeit herrschte in der Aussage, dass es zu selbiger beim Gerangel um die Bettdecke gekommen sein soll. Absicht oder nicht? Das war bei der Verhandlung länger unklar. Gegenüber der Polizei hatte die Freundin laut Aktenlage angegeben, dass es ein bewusster Stoß mit dem Kopf gewesen sein soll. Vor Gericht wollte sie sich dann nicht mehr so richtig an die Situation erinnern. Vielleicht sei es doch ein Schlag mit der Faust gewesen sein. Aber eher unabsichtlich. Ob es eine Rolle spielte, dass die beiden mittlerweile wohl wieder zusammen sind? Spekulation.

Bewährungsstrafe ausgesprochen

Frauendorfer redete der jungen Frau in jedem Fall ins Gewissen: "Es ist ihr Leben: Aber Ohrfeigen und Kopfnüsse sind per se Straftaten. So etwas kann auch eskalieren und schlimmer werden. Da kommen sie nicht mehr mit Kopfschmerzen davon." Außerdem mahnte die Richterin an, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Auch der Staatsanwalt redete eindringlich auf die 19-Jährige ein. Wenn jemand eine Anzeige wegen eines Kopfstoßes stelle, dann aber von nichts mehr wisse, könne das auch auf die Vortäuschung einer Straftat hinauslaufen. Der jungen Frau machte die Verhandlung sichtlich zu schaffen. Sie weinte, wischte sich immer wieder die Tränen mit dem Pulloverärmel aus dem Gesicht. Schließlich sprach sie von einem "bewussten Schlag".

Der Staatsanwalt forderte angesichts mehrerer Vorstrafen und der Tatsache, dass der 20-Jährige seine Freundin schon einmal geschlagen hatte, sieben Monate mit Bewährung und eine Woche Arrest. Verteidiger Helmut Miek wollte, dass die Angelegenheit auf eine fahrlässige Körperverletzung hinausläuft, da für ihn die Absicht des Kopfstoßes nicht vollkommen nachgewiesen werden könne. Höchstens eine Woche Jugendarrest und eine Paartherapie, wie von der Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen, schienen für ihn angemessen.

Letztlich verurteilte Frauendorfer den Sulzbach-Rosenberger zu sechs Monaten auf Bewährung nach dem Jugendstrafrecht und 40 unentgeltlichen Arbeitsstunden (noch nicht rechtskräftig). Frauendorfer begründete, dass die Zeugin anfangs zwar "rumgedruckst" habe, letztlich die Kopfnuss aber als vorsätzlich beschrieb: "Das ging knapp an einer Falschaussage vorbei." Und die Richterin sagte über den Angeklagten: "Sie sitzen nicht immer so brav da, wie sie es jetzt tun." Dabei spielte sie auf die vielen Brüche und Vorkommnisse in der Vergangenheit an: eine nicht abgeschlossene Ausbildung, Verurteilungen vor Gericht, abgebrochene Maßnahmen. Von einem Arrest sah das Gericht ab, "weil der Angeklagte eine Zelle schon mal von innen gesehen hat". Eine erzieherische Maßnahme ergebe sich dadurch nicht.

 
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