Sulzbach-Rosenberg
25.05.2021 - 13:29 Uhr

36-Jähriger bedroht und beleidigt Polizei

Beim Auflösen einer geselligen Bierrunde im Stadtpark in Sulzbach-Rosenberg hat sich ein Mann gegenüber der Polizei renitent verhalten, die Beamten bedroht und beleidigt. Wegen einer anderen Sache muss er vielleicht sogar ins Gefängnis.

Mit einem renitenten 36-Jährigen, der sie beleidigte und bedrohte, hatten es Sulzbach-Rosenberger Polizeibeamte am Samstagabend im Stadtpark zu tun. Symbolbild: Carsten Rehder/dpa
Mit einem renitenten 36-Jährigen, der sie beleidigte und bedrohte, hatten es Sulzbach-Rosenberger Polizeibeamte am Samstagabend im Stadtpark zu tun.

Drei Männer, 21, 22 und 36 Jahre alt, hatten es sich am Samstagabend im Stadtpark gemütlich gemacht und tranken Bier. Gegen 21 Uhr wollte die Polizei dieses gemütliche Beisammensein auflösen, da schließlich wegen Corona und der entsprechenden städtischen Verordnung von Sulzbach-Rosenberg der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit derzeit untersagt ist. Die beiden Jüngeren zeigten sich einsichtig, nicht aber der 36-Jährige. Er verhielt sich, wie es im Pressebericht der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg heißt, renitent und kündigte den Beamten, die ihn durchsuchten, sogar Schläge an – dabei hob er seine Hand drohend in Richtung der Polizisten. Die Ordnungshüter beeindruckten diese Drohgebärden jedoch nicht, sie führten ihre polizeiliche Maßnahme fort – aktivierten jedoch ihre Bodycam. Einerseits, um das ungebührliche Verhalten zu dokumentieren, andererseits um für eine Deeskalation der Situation zu sorgen.

Den renitenten, polizeibekannten Mann wiederum beeindruckte die Bodycam nicht. Trotz laufender Aufzeichnung bedachte er die Polizisten mit Kraftausdrücken, bedrohte und beschimpfte sie. Bei der Durchsuchung des Mannes wurden die Beamten fündig: Der 36-Jährige hatte nicht nur ein Tütchen mit einer geringen Menge Marihuana dabei, sondern auch noch ein Einhandmesser, das nach dem Waffengesetz verboten ist. Außerdem stellte sich heraus, dass ein Gericht für den 36-Jährigen als Bewährungsauflage ein Waffenbesitzverbot angeordnet hat.

Zu Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz gesellen sich noch Beleidigung und der Verstoß gegen gerichtlich angeordnete Bewährungsauflagen. Unter Umständen muss der 36-Jährige sogar ins Gefängnis – wenn das Amtsgericht seine Bewährung widerruft.

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Sulzbach-Rosenberg24.05.2021
 
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