42-Jähriger akzeptiert vor Gericht einen Corona-Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2021

Sulzbach-Rosenberg
01.06.2023 - 11:33 Uhr
OnetzPlus

Begriffe wie Covid-19 oder Pandemie werden im allgemeinen Sprachgebrauch selten, aber in Justizbehörden sind sie noch immer zu hören. Oftmals mit heißen Nadeln gestrickte Vorschriften liefern nach wie vor Stoff für Prozesse.

Mehr als zwei Jahre nach einer Polizeikontrolle am Sulzbach-Rosenberger Dultplatz zahlt ein Mann jetzt 250 Euro Bußgeld für einen Corona-Verstoß.

Die Situation war irgendwie kurios. Am 28. Januar 2021, also vor mehr als zwei Jahren, hatte sich am Dultplatz in Sulzbach-Rosenberg ein mit drei Personen besetztes Auto im Schnee festgefahren. Zwei Erwachsene und ein Kind mühten sich, den Wagen freizuschaufeln und wurden dabei von einem Polizeibeamten beobachtet, der in seiner Freizeit des Weges kam. Der Mann verständigte seine diensthabenden Kollegen, weil er mutmaßte, da könnten womöglich Corona-Regeln nicht eingehalten werden.

Damals galt gerade: Treffen waren nur für Personen aus höchstens zwei Haushalten erlaubt. Als eine Funkstreifenbesatzung eintraf, ergab sich, dass es sich um eine Gruppe handelte, der Menschen aus drei Haushalten angehörten. Mit zu zählen war dabei das Kind. Es kam, wie Nachfragen der Polizisten ergaben, aus einem Familienverband, zu dem sich die anderen beiden Insassen des Pkw nicht rechnen konnten.

Dem Zusammentreffen an jenem Wintertag folgte ein Bußgeldbescheid über 250 Euro an den Fahrer des kontrollierten Autos. Er legte fristgerecht Einspruch ein und musste - warum auch immer - über zwei Jahre warten, bis jetzt vor der Amberger Amtsrichterin Stefanie Wunderlich sein mutmaßlicher Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz verhandelt wurde.

Der Prozess, zu dem drei Zeugen nach Amberg gekommen waren, dauerte nicht lange. Der 42-Jährige versuchte deutlich zu machen, dass er nicht aus Vorsatz, sondern eher fahrlässig gehandelt habe. Überdies klangen Zweifel an, ob nun in seinem Fall das anwesende Kind als Mitglied eines nicht zu den anderen beiden Personen zählenden Haushalts gewertet werden könne. Ja, das sei so gewesen, hörte der Beschuldigte.

"Sie hätten sich vorher informieren müssen", bezog die Vorsitzende einen klaren Standpunkt und belehrte den Rechtsunkundigen mit einer juristischen Formulierung, die für Laien schwierig bis gar nicht verständlich ist. "Es war ein vermeidbarer Verbotsirrtum", erfuhr der zu diesem Zeitpunkt bereits in die Defensive gegangene Corona-Sünder. Die Frage erhob sich, ob er damit viel anfangen konnte.

Ab dann war das Zusammentreffen zweier Erwachsener und eines Kindes während der Pandemie zu den Akten gelegt. "Dann akzeptiere ich halt", gab der 42-Jährige klein bei. Die 250 Euro werden jetzt zur Zahlung fällig.

 
 

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