Sulzbach-Rosenberg
15.01.2020 - 10:30 Uhr

Arbeitserlaubnis weg wegen Schienbeintritt?

Ein 27-Jähriger soll einem Security-Angestellten gegen das Schienbein getreten und ihn als "Nazi" bezeichnet haben. Nun muss er sich vor dem Amtsgericht Amberg verantworten und ihm droht der Entzug der Arbeitserlaubnis.

Ein 27-Jähriger war wegen Körperverletzung und Beleidigung angeklagt und musste sich vor dem Amtsgericht in Amberg verantworten. Bild: Volker Hartmann/dpa
Ein 27-Jähriger war wegen Körperverletzung und Beleidigung angeklagt und musste sich vor dem Amtsgericht in Amberg verantworten.

Diesen Discobesuch dürfte ein 27-Jähriger aus Sulzbach-Rosenberg mit Sicherheit bereuen. Weniger, weil der Asylsuchende sich wegen Beleidigung und Körperverletzung am Dienstagvormittag vor dem Amtsgericht verantworten musste. Vielmehr, da bei einer Verurteilung der Entzug der Arbeitserlaubnis droht.

Der junge Mann erklärte, warum ihm diese drohende Konsequenz so sehr schmerzen würde: Vor sechs Jahren habe er eine Woche lang als Peschmerga-Soldat an der Front gekämpft. Ein prägendes Erlebnis, das sich nicht wiederholen sollte. Als er im Juli 2015 erneut aufgefordert worden sei, an die Front zu ziehen, waren sich der heute 27-Jährige und seine Familie einig: Er muss fliehen. Seit fünf Jahren lebt der Iraker nun mit einer Duldung in Deutschland, in seinem Heimatland sei ein Haftbefehl auf ihn ausgesetzt. Zurück könne er nicht.

Die Krux: Bereits im vergangenen Jahr wurde der junge Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch verurteilt. Nun stand er erneut vor Gericht. Zu der Tat soll es im Juni 2019 gekommen sein. Der 27-Jährige war mit Freunden in einer Discothek in Sulzbach-Rosenberg zum Feiern. Der Angeklagte schilderte, dass er vor der Lokalität eine Zigarette rauchte. Irgendwann habe sich ein Streit mit einem anderen Disco-Besucher entzündet. Ein Security-Angestellter sei hinzu gekommen - und soll vom 27-Jährigen einen Fußtritt abbekommen haben und als "Nazi" beleidigt worden sein. Im Verlauf eines Gerangels hat der Sicherheitsmann nach einstimmigen Aussagen Pfefferspray eingesetzt. Ein Beamter, der damals zu dem Einsatz gerufen worden ist, erinnerte sich an die Reaktion des Angeklagten, als die Polizisten eintrafen: "Er hat sich das T-Shirt zerrissen und gesagt: ,Ich habe nichts gemacht." Auch nach drei Stunden Verhandlung war nicht eindeutig klar, was sich in der Juni-Nacht ereignete. Die Staatsanwaltschaft sah die Körperverletzung und die Beleidigung als erwiesen an, forderte im Plädoyer eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro. Verteidiger Rudolf Pleischl forciert hingegen einen Freispruch. Er zweifelte vor allem an der Glaubwürdigkeit des Security-Angestellten.

Die Problematik an der ganzen Sache schilderte Pleischl. Wird der 27-Jährige zu einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen verdonnert, droht ihm er Entzug der Arbeitserlaubnis. Da der junge Mann einen Job hat, fürchtet er um eben diesen. Vor Gericht erklärte er: "Verurteilen Sie mich zu einer Geldstrafe, so hoch Sie wollen. Wichtig ist mir nur meine Arbeitserlaubnis." Richter Meißner will sich vor seiner Entscheidung erst ein umfassendes Bild über die Auswirkungen auf die Arbeitserlaubnis bei einer Verurteilung machen. Die Urteilsverkündung hat er auf den 28. Januar terminiert.

Verurteilen Sie mich zu einer Geldstrafe, so hoch Sie wollen. Wichtig ist mir nur meine Arbeitserlaubnis.

Der 27-jährige Angeklagte vor Gericht

 
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