Sulzbach-Rosenberg
19.02.2024 - 15:23 Uhr

Auseinandersetzung beim Gassigehen: 60-Jährige schlägt mit Regenschirm auf 25-Jährige ein

In Streit geraten sind am Sonntagabend zwei Hundehalterinnen beim Gassigehen in Sulzbach-Rosenberg. Eine 60-Jährige stieß eine 25-Jährige zu Boden und schlug mit dem Regenschirm auf sie ein. Doch das war längst noch nicht alles.

Mit einer äußerst rabiaten Hundehalterin hatte es am Sonntagabend in Sulzbach-Rosenberg eine 25-Jährige, die ebenfalls ihren Hund Gassi führte, zu tun bekommen. Symbolbild: Petra Hartl
Mit einer äußerst rabiaten Hundehalterin hatte es am Sonntagabend in Sulzbach-Rosenberg eine 25-Jährige, die ebenfalls ihren Hund Gassi führte, zu tun bekommen.

Am Sonntagabend gegen 21 Uhr ist eine 25-Jährige aus dem Stadtgebiet zur Wache der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg gekommen und gab an, dass sie am Abend mit ihrem Hund in der Rosenberger Straße Gassi gegangen und mit einer anderen Hundehalterin in Streit geraten war. Wie die Polizei in ihrem Pressebericht schreibt, stieß die zunächst unbekannte Frau die 25-Jährige zu Boden, schlug mit einem Regenschirm auf sie ein, zog sie an den Haaren und beleidigte sie.

Nach dieser Auseinandersetzung stellte die 25-Jährige fest, dass sowohl ihr Handy als auch die Kopfhörer fehlten. Per Ortung ließ sich feststellen, dass sich das Handy in einem Anwesen an der Rosenberger Straße befinden soll. Wie die Polizei weiter mitteilt, hatte die junge Frau zunächst auf eigene Faust versucht, wieder an ihr Mobiltelefon zu kommen. Da das nicht funktionierte, wandte sie sich an die Polizei.

Die Beamten durchsuchten dann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die betreffende Wohnung. Das Handy konnte dabei nicht aufgefunden werde, stattdessen aber Betäubungsmittel. "Zum Abschluss dieses Schauspiels", wie die Polizei in ihrem Pressebericht schreibt, beleidigte die 60-jährige Sulzbach-Rosenbergerin noch die anwesenden Polizeibeamten mit unflätigen Ausdrücken.

Die amtsbekannte 60-Jährige wird sich deshalb wegen mehrerer Delikte verantworten müssen: gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

 
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