Einen Ladendetektiv zu beschäftigen, hat sich für einen großen Verbrauchermarkt in der Krötenseestraße in Sulzbach-Rosenberg definitiv ausgezahlt. Laut Polizeibericht bewies der Mitarbeiter am Dienstag, 4. Mai, gutes Gespür – indem er mehrere Diebe der Polizei überstellte.
Den ersten Erfolg hatte der Privatermittler demnach gegen 10.35 Uhr, als er eine 60-Jährige aus dem Nürnberger Land dabei beobachtete, wie sie die Warensicherung von einem Kosmetikartikel im Wert von knapp vier Euro entfernte und die Diebesbeute in ihrer Bauchtasche verschwinden ließ. Als die Frau die Kasse passierte, stoppte der Detektiv die Frau und holte die Polizei hinzu, um eine Anzeige zu erstatten.
Mittagspause konnte der Detektiv wohl keine machen: Nur zweieinhalb Stunden später um 13.10 Uhr erwischte der aufmerksame Ermittler den nächsten Langfinger. Ein 55-Jähriger aus Sulzbach-Rosenberg soll laut Polizei aus der Auslage eine Geldbörse eines bekannten Markenherstellers entnommen haben. Weil er den Preis von 26 Euro nicht bezahlen wollte, habe der Mann die Verpackung entfernt und die Börse in seine Oberbekleidung gesteckt. Als ihn der Detektiv auf seine Beobachtungen ansprach und später auch die Polizei den 55-Jährigen durchsuchte, fand sich die Beute jedoch nicht mehr. "Verpackung und Diebesgut wurden allerdings später an verschiedenen Orten innerhalb des Geschäfts gefunden" schreibt die Polizei. Weil er sich offenbar beobachtet fühlte, hatte sich der Dieb noch vor Passieren der Kasse seiner Beute entledigt – die Tat blieb somit im Versuch stecken.
Den dritten Dieb ertappte der Ladendetektiv schließlich gegen 17.05 Uhr. Ein 36 Jahre alter Sulzbach-Rosenberger habe der Polizei zufolge mehrere Sonnenbrillen im Gesamtwert von 36 Euro in seiner Tasche verschwinden lassen und die Waren anschließend ohne Bezahlung an der Kasse vorbeigeschmuggelt. Erneut ist die Polizei angerückt, um die dritte Anzeige aufzunehmen.
Gegen alle drei Diebe wurde nicht nur ein Strafverfahren eingeleitet, sondern die Geschäftsleitung des Einkaufsmarkts belegte sie auch mit einem einjährigen Hausverbot.





















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