Vor mehreren Monaten war der Einkaufswagen eines bislang unbekannten Kunden eines Verbrauchermarkts in Sulzbach-Rosenberg gegen ein Auto gerollt. Dass dadurch ein Schaden von circa 500 Euro entstanden ist, störte den Verursacher damals herzlich wenig. Er kümmerte sich nicht weiter darum, sondern stieg in sein Auto und fuhr davon. Nach Polizeiangaben hatten jedoch Zeugen den Vorfall beobachtet und sich auch das Kennzeichen gemerkt. "Bei dem Fahrzeug des Unfallflüchtigen handelte es sich jedoch um ein Firmenfahrzeug, was die Ermittlungen sehr erschwerte", so die Polizei in Sulzbach-Rosenberg.
Zwar stand der 50-Jährige damals schon im Verdacht, jedoch konnte die Polizei keinen klaren Nachweis führen, dass er tatsächlich der Fahrer war. Deshalb stellte, so die Polizei jetzt in ihrem Pressebericht, das Gericht das Verfahren zunächst ein. Weitere Ermittlungen, so die Polizei weiter, erhärteten jedoch den Tatverdacht gegen den nun Beschuldigten und das Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde wieder aufgenommen. "Obwohl der Sachschaden relativ gering war, erließ der zuständige Richter in der notwendigen Konsequenz einen Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung", schreibt die Polizei in ihrem Pressebericht.
Die Polizei rückte an und durchsuchte das Anwesen des Mannes. "Das aufgefundene Beweismaterial überführte den 50-Jährigen eindeutig als den zur Tatzeit verantwortlichen Fahrer, der sich nun für sein Verhalten verantworten und für den verursachten Schaden aufkommen muss", heißt es seitens der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg.
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