Sulzbach-Rosenberg
21.09.2023 - 17:09 Uhr

Energieberater erklärt, was sich durch das neue Heizungsgesetz wann ändert

Was passiert mit der vorhandenen Öl-, Gas- oder Pellet-Heizung, wenn das neue Heizungsgesetz kommt, und was gilt künftig in Neubauten? Energieberater Ludwig Kinzler gibt Antworten darauf beim Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, ist sicherlich die kontroverseste Novelle der aktuellen Bundesregierung. Zum Monatsanfang hat es der Bundestag verabschiedet. Nun muss sich der Bundesrat noch dazu äußern. Änderungen sind also noch möglich, an den zentralen Punkten dürfte sich vermutlich jedoch nicht mehr viel ändern, glaubt der Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen. Unter dem Titel "Das neue Heizungsgesetz – Wie heizen wir in der Zukunft?" lud er zu einem Info-Abend ins Capitol ein. Rund 20 Gäste hörten die Vorträge von Ludwig Kinzler, Energieberater am Zentrum für Erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit (ZEN) in Ensdorf, und Laura Weber. Die Energie- und Umweltingenieurin führt in der Oberpfalz die Liste der Grünen zur Landtagswahl an.

Das Wichtigste vorab: Wo Öl-, Gas- oder Pelletheizungen verbaut sind, können diese wie gehabt weiterlaufen. "Diese Anlagen sind durch das neue Gesetz nicht betroffen. Eine Austauschpflicht für funktionierende Geräte wird es nicht geben", versicherte Kinzler. Auch Reparatur an solchen Heizungen blieben bis auf wenige Ausnahmen erlaubt.

65-Prozent-Marke für Neubauten

Änderungen seien ab dem kommenden Jahr fürs Erste nur in Neubaugebieten zu erwarten. Dort errichtete Gebäude müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. "Dieser Grenzwert kann durch den Einsatz unterschiedlicher Technologien erreicht werden", erklärte der Energieberater. Er vertraut darauf, dass neue Gebäude meist gut gedämmt seien. Deshalb dürften Wärmepumpen oder auch Stromheizungen dort besonders effizient und damit kostengünstig arbeiten.

Wer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes reine Öl- oder Gasheizungen in Bestandsgebäude einbauen möchte, werde das in Bayern tun können. Die Basis dafür schafft die kommunale Wärmeplanung, die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, den Energiebedarf ihrer Bewohner in Karten abzubilden. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen sie bis Mitte 2026 fertig sein; kleinere Kommunen haben Zeit bis Mitte 2028. Erst wenn diese Pläne vorliegen, gelte die 65-Prozent-Vorgabe in der jeweiligen Kommune auch für Bestandsgebäude, erklärte Kinzler. "Ich erwarte nicht, dass Bürgermeister in unserer Region schon vor dem Ende der Frist mit der Planung fertig sind", wagte der Ingenieur eine Prognose.

Biokraftstoffe ersetzen Öl und Gas

Sollte man in der Zwischenzeit noch eine fossile Heizung anschaffen? Das wollte Kinzler nicht grundsätzlich verneinen. Allerdings gab der Energieberater zwei Dinge zu bedenken: Öl- beziehungsweise Gasheizungen, die ab dem kommenden Jahr eingebaut werden, müssen ab 2029 zu 15 Prozent mit Biokraftstoffen laufen. Dieser Prozentsatz steigt alle fünf Jahre an, bis er 2045 schließlich 100 Prozent erreicht. Vor allem im Fall von Gasheizungen stelle sich die Frage, ob ausreichend Biogas zur Verfügung stehen werde. Zudem dürften angesichts des CO2-Preises die Ausgaben für fossile Energieträger zukünftig eher steigen als sinken. Bei den laufenden Kosten sah Kinzler deshalb die Wärmepumpe gegenüber Öl und Gas im Vorteil. Viel günstiger heizen könne man nur mit Scheitholz – allerdings dann auf Kosten einer höheren Umweltbelastung.

Auf welche Technik Verbraucher setzen sollten, lasse sich nicht pauschal beantworten. Vieles hängt davon ab, wie gut ein Gebäude gedämmt ist. Eine mittelfristige Lösung könnten Hybridsysteme sein, in denen eine Wärmepumpe ein bereits vorhandenes fossiles Heizungssystem ergänzt. Den Großteil des Jahres heize die Wärmepumpe dabei alleine. Öl und Gas kämen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz, damit die Hausbewohner im Winter keine kalten Füße bekommen.

Service:

Energieberatung durch das ZEN

  • Terminvereinbarung: 09624/90 36 46
  • Beratungskosten: 60 Euro
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.