Sulzbach-Rosenberg
14.07.2022 - 12:45 Uhr

Frau glaubt Tochter in Schwierigkeiten und übergibt Bargeld und Schmuck an Betrüger

Weil eine Frau aus Sulzbach-Rosenberg ihrer Tochter helfen wollte, übergab sie Geld und Schmuck im Wert von 29.000 Euro an einen unbekannten Mann. Doch es handelte sich nicht um ihre Tochter, sondern um Betrüger.

Eine 75-Jährige aus Sulzbach-Rosenberg wurde Opfer eines Schockanrufs. Die Polizei warnt vor dieser Masche und empfiehlt, sich mit der örtlichen Polizeiinspektion in Verbindung zu setzen. Bild: exb
Eine 75-Jährige aus Sulzbach-Rosenberg wurde Opfer eines Schockanrufs. Die Polizei warnt vor dieser Masche und empfiehlt, sich mit der örtlichen Polizeiinspektion in Verbindung zu setzen.

Eine 75-jährige Dame aus Sulzbach-Rosenberg erhielt am Mittwoch, 13. Juli, gegen Mittag einen Anruf von einem Mann, der sich als Polizeibeamter vorstellte. Anschließend wurde das Telefonat an eine polnisch sprechende Frau übergeben. Hier war die 75-Jährige der Meinung, es handle sich um ihre Tochter. Diese berichtete davon, dass sie einen tödlichen Unfall verursacht hätte und dringend 55.000 Euro benötigen würde. Die Dame gab an, nicht im Besitz dieser Höhe an Bargeld zu sein. Daraufhin forderte die Fremde Schmuckstücke. Im Anschluss an das Telefonat packte die Geschädigte ihren kompletten Schmuck im Wert von etwa 10.000 Euro, sowie Bargeld in Höhe von 19.000 Euro zusammen und fuhr mit dem Taxi von Sulzbach-Rosenberg nach Nürnberg zum vereinbarten Übergabeort. Hier traf sie auf einen unbekannten Mann, welchem sie den Schmuck und das Bargeld überreichte. Er bestellte im Anschluss an die Übergabe ein Taxi, welches sie zurück nach Sulzbach-Rosenberg brachte. Während der gesamten Zeit wurde die Geschädigte durch den unbekannten Täter am Telefon gehalten. Zuhause bemerkte die Dame den Betrug und erstattete Anzeige bei der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg. Von den Tätern fehlt bislang jede Spur. "Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass solche Anrufe mit größter Vorsicht zu genießen sind und sich die betreffenden Personen unverzüglich mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion in Verbindung setzen sollen", heißt es im Pressebericht der Polizei.

 
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