Sulzbach-Rosenberg
24.06.2022 - 10:53 Uhr

Haus- und Grundbesitzerverein Sulzbach-Rosenberg geht gegen Irrtümer von Vermietern an

von mfh
Die Führungsriege der Haus- und Grundbesitzer nach der Neuwahl: (von links) Hans Dotzler (Schatzmeister), Erich Neumüller (Beisitzer), Günter Zagel (Beisitzer), Lother Köstler (Vorsitzender), Hans-Werner Pillhofer (Beisitzer), Werner Moises (Revisor), Werner Hedrich (Beisitzer), Bianca Sommer (Beisitzerin), Andreas Taubmann (stellvertretender Vorsitzender) und Franz Kogelbauer (Beisitzer). Bild: mfh
Die Führungsriege der Haus- und Grundbesitzer nach der Neuwahl: (von links) Hans Dotzler (Schatzmeister), Erich Neumüller (Beisitzer), Günter Zagel (Beisitzer), Lother Köstler (Vorsitzender), Hans-Werner Pillhofer (Beisitzer), Werner Moises (Revisor), Werner Hedrich (Beisitzer), Bianca Sommer (Beisitzerin), Andreas Taubmann (stellvertretender Vorsitzender) und Franz Kogelbauer (Beisitzer).

75 Mitglieder des Haus- und Grundbesitzervereins Sulzbach-Rosenberg und Umgebung waren im Gasthaus Bartl zur Jahreshauptversammlung zusammen gekommen. Als Gast hatte zunächst Joachim Hartwig, Projektmanager von der Firma Teranet, das Wort. Er referierte über die Vorteile eines Glasfaseranschlusses und machte auf die Fristverlängerung bis Ende Juli für die Antragstellung aufmerksam.

Vorsitzender Lothar Köstler teilte mit, dass die Mitgliederzahl wieder die 400er-Grenze erreicht habe. Er wies darauf hin, dass künftig alle Zähler zur Ermittlung der Heizkosten per Funkmesstechnik auslesbar sein müssen. Ab Dezember 2022 hätten Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Hausverwalter, wenn ein Drittel der Hausgemeinschaft dies fordere.

Über einen ziemlich konstanten Bestand von rund 20.000 Euro berichtete Kassier Hans Dotzler. Das Gros der Einnahmen werde über Mitgliedsbeiträge erreicht. Bei den Ausgaben fielen die Abgabe an den Landesverband mit rund 2000 Euro und die laufenden Kosten der Geschäftsstelle mit rund 3000 Euro am meisten ins Gewicht. Die Neuwahlen bestätigten die Führungsmannschaft um Lothar Köstler.

Nach Informationen des Vorsitzenden über die Steuerentlastung 2022 und die Grundsteuerreform sprach Rechtsanwalt Andreas Taubmann über die größten Irrtümer von Vermietern. So lägen sie zum Beispiel falsch, wenn sie glaubten, dass für die Nebenkostenabrechnung viel Zeit bliebe. Vielmehr sei im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dass die zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums auf dem Tisch liegen müsse. Spätere Nachforderungen seien ausgeschlossen.

Auch der Tagesordnungspunkt Verschiedenes wurde von Themen bestimmt, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffen. Eine Frage betraf den Sommerbetrieb von Heizungen. Der Vorsitzende Köstler erklärte, dass Vermieter in kühlen Phasen den Wetterbericht im Blick haben müssten. Frische es nur einen Tag lang etwas ab, müsse die Heizung nicht eingeschaltet werden. Lägen aber die Außentemperaturen drei Tage lang unter 12 Grad Celsius, müsse die Heizung auch im Sommer wieder in Betrieb genommen werden.

 
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