Sulzbach-Rosenberg
20.10.2023 - 14:35 Uhr

Junger Mann zahlt Geldstrafe und muss dann doch nicht ins Gefängnis

Gegen einen 23-jährigen Sulzbach-Rosenberger lag ein Haftbefehl vor, weil er eine vom Gericht verhängte Geldstrafe größtenteils nicht gezahlt hatte. Das Geld konnte er dann doch noch aufbringen – und einen Aufenthalt im Gefängnis abwenden.

Weil er eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht zahlte, rückte die Polizei bei einem 23-Jährigen in Sulzbach-Rosenberg an, um einen Haftbefehl zu vollstrecken. Den Aufenthalt im Gefängnis konnte der junge Mann aber noch abwenden. Symbolbild: Petra Hartl
Weil er eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht zahlte, rückte die Polizei bei einem 23-Jährigen in Sulzbach-Rosenberg an, um einen Haftbefehl zu vollstrecken. Den Aufenthalt im Gefängnis konnte der junge Mann aber noch abwenden.

Das Amtsgericht Amberg hatte einen jungen Sulzbach-Rosenberger wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Da der 23-Jährige diese Strafe größtenteils nicht zahlte, erließ die Amberger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen ihn. Am Donnerstagabend rückten Beamte der Sulzbach-Rosenberger Polizeiinspektion bei dem 23-Jährigen an, um den Haftbefehl zu vollziehen.

Die Verbüßung von 110 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe konnte der junge Mann doch noch abwenden: In letzter Minute trieb er die erforderliche Summe - mehrere tausend Euro - auf. Nach Erledigung der "Bankgeschäfte", so die Polizei in ihrem Pressebericht, wurde der 23-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.

 
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