Am Samstag kurz nach Mitternacht hat eine Streife der Polizei in der Kettelerstraße in Rosenberg einen 60-jährigen Rollerfahrer kontrolliert. Bereits vor der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass der Fahrer relativ zügig unterwegs war. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass es sich um einen Mofaroller handelte und dieser maximal 25 km/h fahren darf. Der Fahrer beteuerte, dass die vorgeschriebene technische Einrichtung zur Geschwindigkeitsdrosselung eingebaut ist, belegen konnte er das jedoch nicht. Wegen der zuvor von ihm gefahrenen Geschwindigkeit lag der Verdacht nahe, dass die Drosselung das Rollers offensichtlich entfernt wurde. Der Fahrer hätte für den Roller jetzt einen Führerschein benötigt, den er jedoch nicht hatte. Aus diesem Grund stellten die Beamten den Roller sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.
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