Sulzbach-Rosenberg
Update 04.03.2019 - 17:49 Uhr

Neue Pistole gibt es erst nach bestandener Prüfung

Das Präsidium der Bereitschaftspolizei informiert zum tödlichen Schuss in Würzburg. Die Ausbildung an der neuen Waffe läuft übrigens auch in Sulzbach-Rosenberg.

Das ist die neue Polizei-Dienstpistole HK SFP9, an der auch bei der Bereitschaftspolizei in Sulzbach-Rosenberg ausgebildet wird. Bild: Polizei
Das ist die neue Polizei-Dienstpistole HK SFP9, an der auch bei der Bereitschaftspolizei in Sulzbach-Rosenberg ausgebildet wird.

Ein tragischer Unfall: In Würzburg löste sich am Donnerstag ein Schuss aus einer Polizeiwaffe und traf einen Polizeischüler tödlich am Kopf. Das alles ereignete sich in der Unterkunft der Polizisten nach Dienstende. Die gleiche Waffe wird auch bei der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung in Sulzbach-Rosenberg verwendet. Der Sprecher der bayerischen Bepo, Erster Polizeihauptkommissar Herbert Gröschel, nahm gegenüber der SRZ Stellung zu dem Vorfall

Die Waffen- und Schießausbildung sei wichtiger Bestandteil der Ausbildung bei der Bepo. "Ständige Sensibilisierung der Auszubildenden beim Umgang mit Waffen sind Kernthemen bei allen Unterrichtseinheiten. Einer unserer Leitsätze lautet: Jede Schusswaffe ist stets als geladen zu behandeln."

In der Waffen- und Schießausbildung werde den Beamten in Ausbildung in knapp 250 Unterrichtseinheiten der professionelle Umgang mit Dienstpistole und Maschinenpistole vermittelt. Dies umfasse neben theoretischer Waffenausbildung einen hohen Anteil an praktischer Schießausbildung mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Und das summiert sich: "Während der 30-monatigen Ausbildung muss jeder Auszubildende mindestens 1200 Schuss mit der Dienstpistole abgeben", erklärt Gröschel. Eine Sachkundeprüfung für Schusswaffen und sogenannte Trockentrainings ohne Munition gehören ebenso dazu. Zudem werde in diesem Abschnitt der Nachweis "Sicherer Umgang mit der Dienstpistole" erbracht: sichere Handhabung der Waffe in Verbindung mit den ersten Schussabgaben. Im zweiten Ausbildungsabschnitt gelte es, Kontrollübungen mit der Dienstpistole im Schießstand zu erfüllen, um die Befähigung des "einsatzmäßigen Schießens" zu erlangen. Erst nach Erfüllung in Theorie und Praxis (Schießausbildungen) erhalte der Beamte die Erlaubnis zum Führen der Dienstwaffe. "Ab diesem Zeitpunkt", so der Pressesprecher, "wird die Dienstpistole, ohne Munition, ausgehändigt und muss vom Waffenträger sicher in seinem Stahlfach verwahrt werden." Sobald die sichere Waffenhandhabung gewährleistet sei, könnten Beamte im Wachdienst in ihrer Polizeiabteilung eingesetzt werden.

Seit dem Jahreswechsel 2018/2019 erfolge bei der bayerischen Polizei die Umstellung auf die neue Dienstwaffe. Dies erfordere eine intensive Anpassungsfortbildung in Theorie und Praxis. Für alle Beamten sowie Auszubildenden gebe es in der Umstellungsphase ein Umschulungskonzept. Es sieht 35 Unterrichtsstunden nur für die Umstellung von der bislang verwendeten Pistole P7 auf die SFP9 vor und beinhaltet Schieß- und Handhabungstrainings sowie eine "Erfolgskontrolle". "Erst die bestandene Prüfung berechtigt zum Führen der neuen SFP9". Bei allen Neueinstellungen erfolge die Waffenausbildung bereits mit der SFP9.

"Seit Einführung der neuen Dienstwaffe sind uns derzeit acht Fälle unbeabsichtigter Schussabgaben in ganz Bayern bekannt", listet der Beamte auf. Konkret sei in sieben Fällen ein Fehler bei der vorgesehenen Handhabung ursächlich gewesen, der unabhängig von dem jeweils verwendeten Pistolentyp vorkommen kann. Zu Verletzungen kam es glücklicherweise nicht.

Auch mit der bisherigen Dienstpistole P7 gab es schon in der Vergangenheit im Bereich des Bereitschaftspolizeipräsidiums 2017 sieben und 2018 drei Fälle unbeabsichtigter Schussabgaben. "Im aktuellen Fall hat die Staatsanwaltschaft Würzburg die Ermittlungen übernommen. Dabei wird intensiv geprüft, inwieweit die Handhabung im Zusammenhang mit der Schussabgabe steht."

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.