Den Führerschein, den Polizisten bei einer Kontrolle am Donnerstag gegen 23.30 Uhr auf der B14 bei Neukirchen von einem Landkreisbewohner (41) überprüfen wollten, bekamen sie nicht zu sehen: Der Autofahrer berichtete, dass ihm sein Führerschein "gezwickt" worden sei, er also keine gültige Fahrerlaubnis besitze. Daraufhin durfte er nicht mehr weiterfahren.
Der 41-Jährige muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Ärger hat er aber noch jemand anderem eingebrockt: "Die nicht anwesende Halterin des Pkws erwartet eine Strafanzeige", weil sie zugelassen habe, dass der Mann ohne Führerschein gefahren ist.















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