(oy) Gerade in Wahlkampfzeiten kann man die Plakate mit den Konterfeis der Politiker an allen Ecken sehen. Und ganz allgemein wird das Bekleben von öffentlichen Flächen mit Aufklebern und Plakaten meist sehr negativ von der Bevölkerung aufgenommen. Nichts wird oft ausgespart, verunziert werden Bushäuschen, Stromkästen, Zäune, Altglascontainer, Lichtmasten oder Verkehrszeichen.
Dies trifft natürlich meist nicht auf Parteien zu, sondern eher auf Plakatier-Dienste oder sonstige Frevler. Im Wahlkampf gibt es oft eigene Regelungen in den Kommunen. Und auch das Bundesverfassungsgericht sieht die Sichtwerbung für Wahlen als "wichtigen Bestandteil der Wahlvorbereitung in der heutigen Demokratie". Damit wird der Ermessensspielraum der örtlichen Behörden schon etwas eingeschränkt.
Im Hauptausschuss diskutierte das Gremium nun über eine künftige Regelung, um etwaige Auswüchse künftig schon im Vorfeld einzudämmen. Wie Ordnungsamtsleiterin Rosalia Wendl erklärte, wurde Wahlwerbung von Politischen Parteien und Wählergruppen bislang ohne Begrenzung der Anzahl ausschließlich sechs Wochen vor den Wahlen gestattet.
Maß überschritten
"Die in Eigenverantwortung freiwillige Begrenzung der Anzahl der Plakate überschritt bei der letzten Bürgermeisterwahl offensichtlich das erträgliche Maß. Negativ bewertet wurde neben der übermäßigen Anzahl auch die Dichte der Plakatierungen", sah Wendl nunmehr in Sulzbach-Rosenberg durchaus Handlungsbedarf. Ursprünglich hatte SPD-Fraktionssprecher Achim Bender in der Februarsitzung des Stadtrates noch unter dem Eindruck des Wahlkampfes um den Chefposten im Rathaus einen Antrag auf Begrenzung der Plakatflut gestellt.
Im April stellte die Stadtverwaltung ein Konzept zur Wahlplakatierung vor, das die Räte nicht absegneten, da sie noch weiteren Diskussionsbedarf sahen. Im Hauptausschuss stellte sich das Gremium nun hinter die vorgeschlagene Dokumentation der Plakatstandorte, die pro Antragsteller auf 50 beschränkt wird. Dort können jeweils zwei Plakate (Vorder- und Rückseite) angebracht werden. Den geforderten Mindestabstand zum nächsten Plakatstandort sahen die Räte ein, verwiesen aber darauf, dass die Umsetzung in der Praxis dies oft nicht genau zulasse.
Tabu-Zonen
Mit dem Vorschlag der Verwaltung, die Altstadt und Ortskern Rosenberg von Plakatierung freizuhalten, konnte sich der Hauptausschuss aufgrund der Größe der Kommune nicht anfreunden. "Die Parteien haben ein Informationsrecht und einen Informationspflicht", gab CSU-Fraktionssprecher Stefan Morgenschweis hier zu bedenken, um den Parteien nicht alle Möglichkeiten zu nehmen. Wie Rosalia Wendl ergänzte, werden von ihrer Behörde auch keine Großplakate genehmigt.
"Plakatierungen entlang des Annabergweges und dem Annaberg sowie am Geländer oberhalb der Bushaltestelle Luitpoldplatz sollen auch künftig nicht erlaubt sein", führte die Ordnungsamtsleiterin zu den geltenden Beschränkungen aus.
Die Stadtverwaltung sieht hier einen besseren Überblick durch die gelisteten Standorte und kann irreguläre Wahlwerbung entfernen. Nach Abschluss des Wahlkampfes können die Verursacher bei Rückständen wie Kabelbinder auch zur Verantwortung gezogen werden. "Für die Beseitigung der Reste musste der Bauhof früher viel Zeit aufwenden", ergänzte Wendl. Die modifizierten Vorschläge werden nun dem Stadtparlament erneut zur Beratung vorgelegt.
Plakatflut in Sulzbach-Rosenberg - das Foto zeigt jedoch Amberg am Kurfürstenring...
By the way.
Der Einzelhandel wurde von "den Oberen" in Amberg angehalten, ja sogar rechtlich angegangen, Ihre Werbetafeln in der Innenstadt verschwinden zu lassen - ergo sollten sich diese Herren ´mal an der eigenen Nase packen und sehen, was sie für einen Schmarrn während des Wahlkampfes überall abstellen und aufhängen lassen.
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