Sulzbach-Rosenberg
14.05.2024 - 16:35 Uhr

Rangeln um den Parkplatz: Verbale Auseinandersetzung und beschädigte Autos

In Sulzbach-Rosenberg haben es ein 56- und ein 36-Jähriger auf einen Parkplatz abgesehen. Dabei kam es zu Meinungsverschiedenheiten.

Die Polizei ermittelt gegen einen 36- und einen 56-Jährigen, die sich um einen Parkplatz gestritten haben. Bild: Petra Hartl
Die Polizei ermittelt gegen einen 36- und einen 56-Jährigen, die sich um einen Parkplatz gestritten haben.

In der Neustadt in Sulzbach-Rosenberg ist am Montag, 13. Mai, gegen 17.25 Uhr unter zwei Autofahrern zu einem Streit um einen freien Parkplatz gekommen. Die Fahrmanöver mündeten in Blechschäden an beiden Autos, einer verbalen Auseinandersetzung unter den Kontrahenten sowie einem unerlaubten Entfernen von der Unfallstelle, schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung.

Zunächst war ein 56-Jähriger aus Sulzbach-Rosenberg auf der Suche nach einem Parkplatz die Neustadt vom Rathaus in Richtung Neutorgasse unterwegs. Als er zu seiner Rechten einen freien Parkplatz auf Höhe eines Restaurants gefunden hatte, passierte er zunächst die Lücke, um dort anschließend rückwärts einzuparken. Zwischenzeitlich hatte sich aus der Gegenrichtung ein 36-jähriger Sulzbach-Rosenberger mit seinem Auto genähert, um (wohl unberechtigt) vorwärts in die Parklücke einzufahren.

Während der Fahrmanöver kam es zu einem Zusammenstoß der beiden Autos. Danach war beim Rückwärtsfahrer die Stoßstange hinten links beschädigt, beim Vorwärts-Parker das Rad hinten links, der Gesamtschaden beläuft sich auf 3000 Euro. Der um den Parkplatz geprellte 56-Jährige setzte anschließend seine Fahrt fort, um nach einem Wendevorgang den 36-Jährigen zur Rede zu stellen. Die Konversation soll bald in eine verbale Auseinandersetzung übergegangen sein, an deren Ende der 56-Jährige die Unfallstelle verließ und seinen Pkw in einer Seitenstraße abstellte.

Beamte der örtlichen Polizeiinspektion trafen den Unfallbeteiligten kurze Zeit später in einem nahen Anwesen an, einen Zusammenstoß der Fahrzeuge will er eigenen Angaben zufolge nicht bemerkt haben. Die Polizei ermittelt nunmehr wegen beidseitigen Fehlverhaltens gegen die Straßenverkehrsordnung, im Falle des 56-Jährigen, strafrechtlich relevant, auch wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

 
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