Die Stadtratsfraktion der CSU hatte die Teilnahme Sulzbach-Rosenbergs an dem vom Bayerischen Finanz- und Heimatministerium ausgelobten Heimat-Erlebnistag Bayern beantragt. Dieser soll am 3. Mai 2026 im ganzen Freistaat allen Bürgern die Gelegenheit geben, ihre Heimat vor der eigenen Haustüre zu entdecken. In der Stadtratssitzung am Dienstag, 16. Dezember, ging es nun darum, in welcher Form dies konkret geschehen soll.
Der Antrag der CSU lege seinen Schwerpunkt auf die Darstellung und Wahrnehmbarkeit der Montangeschichte unter Einbeziehung der hiesigen Gastronomie, bemerkte die Verwaltung dazu. Auch geeignete Themenführungen sollten angeboten werden. Aus Sicht der Verwaltung müsse allerdings festgestellt werden: Durch den geringen zeitlichen Abstand zum Museumstag in Sulzbach-Rosenberg am 1. März entstünde bei einer Beteiligung am Heimattag das Problem, dass binnen zwei Monaten ein in seinen Grundzügen mehr als ähnliches Programm quasi doppelt umgesetzt würde.
Unverständnis beim Bürger
„Die entsprechenden Vorplanungen zum Museumstag laufen in dieselbe Richtung, sowohl thematisch als auch was die Einbeziehung der hiesigen Gastronomie etc. angeht. Dies dürfte beim Bürger auf ein gewisses Unverständnis stoßen.", schreibt die Verwaltung in der Sitzungsvorlage für die Stadträte.
Natürlich solle die Stadt aber bei der Initiative des Ministeriums nicht im Abseits stehen. Dieses Dilemma, so heißt es vonseiten der Verwaltung, könne durch die Einbindung von Vereinen und ehrenamtlich tätigen Bürgern aufgelöst werden. Dies scheine umso einleuchtender, da das Thema Heimat auf keinen Fall zu einer obrigkeitlichen Angelegenheit geraten solle. „Heimat darf kein von oben angeregter Verwaltungsakt und auch kein Vehikel kommunaler Kulturarbeit sein oder als solches erscheinen.“ Der Begriff, so formulierte es Stadtarchivar Jörg Fischer vom Haupt- und Rechtsreferat, auch zuständig für Kultur, sei vielmehr eine verbindende Klammer, die erst mit Leben gefüllt werden müsse. „Heimat ist wie ein Baum, dessen Leben an der Wurzel beginnt. Um sie entdecken zu können, muss sie sichtbar sein und erlebt werden.“
Vereine sollen sich einbringen
Wer könnte dies besser leisten als die zahlreichen Aktiven in den Vereinen oder die ehrenamtlich engagierten Bürger, die seit Jahren Verantwortung übernehmen? Fischer erinnerte daran, dass dies bereits bei der vorherigen Sitzung des Stadtrates Stadtheimatpfleger Markus Lommer und Umweltbeauftragter Peter Zahn angemerkt haben, die damals eigene Ideen für die Gestaltung des Heimattages in die Diskussion einbrachten.
Joachim Bender (SPD) sprach sich dafür aus, eine entsprechende Einladung für den Runden Tisch der Vereine vorzubereiten, Patrick Fröhlich (CSU) schloss sich an. Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass Bürgermeister Stefan Frank (CSU) das Thema am 2. Februar beim Runden Tisch der Vereine vorstellen und die Aktiven zur Beteiligung aufrufen solle. Die Verwaltung trete dabei unterstützend in Erscheinung und übernehme im Nachgang auch die Anmeldung der geplanten Aktivitäten beim Ministerium. „Das Engagement der Ehrenamtlichen wird im Rahmen des Altstadtfests eine angemessene Würdigung erfahren.“
Grundsteuer B bleibt gleich, A steigt
Ein zweiter wichtiger Punkt, der allerdings komplett ohne Diskussionen abging, war die Hebesatzänderung der Grundsteuer A. Sie betrifft ausschließlich Grundstücke, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, während in der Praxis hauptsächlich die Grundsteuer B zum Tragen kommt, die für bebaubare sowie bebaute Grundstücke und Häuser nebst Eigentumswohnungen gilt. Diese blieb unverändert bei 300 Prozent.
Kämmerer Andreas Eckl erklärte die ausschlaggebende Situation: Der Freistaat Bayern habe der Stadt die Gewährung von Stabilisierungshilfen in Aussicht gestellt. Zur Auszahlung dieser Hilfen in Höhe von bis zu vier Millionen Euro werde es notwendig sein, dass die Stadt verschiedene Bedingungen erfülle. „Eine der bereits bekannten Bedingungen ist, dass die Stadt 7000 Euro höhere Einnahmen aus der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz) generieren muss. Dies ist eine Auflage für die Auszahlung der Stabilisierungshilfe und wird für die Dauer des Bezugs der staatlichen Leistung Bestand haben.“
700 Steuerzahler betroffen
Der Hebesatz, so Eckl weiter, werde daher von 380 auf 460 Prozent steigen müssen. Bei den etwa 700 Grundsteuer-A -Zahlern im Stadtgebiet bedeute die Erhöhung aber nur durchschnittlich zehn Euro pro Jahr und Grundsteuerzahlenden. „Allerdings muss natürlich auch gesagt werden, dass einzelne Landwirte durch höhere Hektarzahlen an Eigentumsflächen mit umfangreicheren Zusatzbelastungen bis zu 180 Euro pro Jahr zu rechnen haben, während sich bei den meisten Privatwaldbesitzern die Erhöhung im Cent-Bereich bewegen dürfte.“
Üblicherweise würden die Steuersätze für die Realsteuern (Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer) ja über die Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres festgesetzt. Nachdem diese jedoch regelmäßig erst im Frühjahr/Sommer verabschiedet werde bzw. danach noch die Prüfung durch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt erfolge, sei ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 so nicht möglich. Aus diesem Grund gebe es nun eine neue Hebesatz-Satzung für die Grundsteuer A und B (Grundsteuer B bleibt unverändert). Dies leuchtete allen ein, so ging der Beschluss auch einstimmig durch: Grundsteuer A steigt von 380 auf 460 Prozent.




















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