Sulzbach-Rosenberg
23.05.2022 - 19:01 Uhr
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Sulzbach-Rosenberg nimmt Kampf gegen Schotter-Vorgärten auf

Lebensraum für Insekten, Regenwasser-Versickerung, Luftreinigung: All das sei durch Stein-Vorgärten gefährdet, meinen die Gegner. Nun machen sie in Sulzbach-Rosenberg gegen die "Steinwüsten" mobil. Was das für Hausbesitzer bedeuten könnte.

Dieses Thema könnte bei Häuslebauern für Aufregung und Unmut sorgen, doch auf der anderen Seite stehen ebenfalls gute Argumente: Schon Ende Februar haben die Grünen im Sulzbach-Rosenberger Stadtrat einen Antrag gestellt, bei Bauvorhaben und Sanierungen in der Stadt der vermehrten Versiegelung von Vorgärten entgegenzuwirken. Nun ist das Thema in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses erneut besprochen worden. Es steht die Möglichkeit im Raum, „naturnahe und versickerungsfähige Flächen“ per Gestaltungssatzung vorzuschreiben – und Steingärten zumindest für Neubauten und Sanierungen zu verbieten.

Diese Steingärten aus Schotter, Granitplatten oder mit Gabionenblöcken finden auch in Sulzbach-Rosenberg bei immer mehr Hausbesitzern Gefallen. Sie sind, verglichen mit einem Natur-Garten, pflegearm, und mancher hält sie in Kombination mit moderner Bauarchitektur für optisch ansprechend. Alles andere als Schönheit in dieser Art der Vorgartengestaltung sieht der Umweltschutzbeauftragte der Stadt – Peter Zahn sprach deshalb in der Bauausschuss-Sitzung Tacheles.

Natur wird lediglich simuliert

„Diese Gestaltung des Hausumfeldes verdient die Bezeichnung ‚Garten‘ nicht“, sagte er. Findlinge und Metallplastiken in Rostoptik würden als Gestaltungselemente genutzt, Natur durch Neophytentopfpflanzen oder zugeschnittene Bonsai-Gewächse lediglich „simuliert“. Dieses Erscheinungsbild passe nicht zum „typischen Hausgarten“ mit bunten Blumen, Gemüsebeeten und Obstbäumen. Zahn hält Schotter-Vorgärten für „Steinwüsten“, und sagt: „Selbst die Bezeichnung Wüste ist nicht zutreffend, da in einer natürlichen Wüstenlandschaft mehr Leben existiert.“

Zahn ist bekannt dafür, kein Blatt vor den Mund zu nehmen. Doch auch wenn er schroff formuliert, stichhaltige Argumente hat er: Die Stein-Vorgärten würden für Pflanzen und Tiere keinen Lebensraum oder Nistmöglichkeiten bieten, es gebe keine Blüten und Früchte als Nahrung für Vögel und Insekten, Steine würden kein CO2 binden und die Luft nicht reinigen, sondern sich im Sommer aufheizen und das städtische Kleinklima aufwärmen. Zudem werde das lokale Ortsbild belastet. Zahn verweist auf Artikel 141 der Bayerischen Verfassung, wonach Gemeinden verpflichtet seien, heimische Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume zu schützen und kennzeichnende Ortsbilder zu erhalten.

Überschwemmungsgefahr durch Versiegelung

Gaby Mutzbauer von den Grünen argumentiert, wenn auch milder im Ton, ähnlich. Begrünte Flächen seien wichtig für die Biodiversität, Regenwasser würde durch die Versiegelung ungenutzt in die Kanalisation abfließen. Bei Starkregenfällen drohten Überschwemmungen. „Deswegen sollte man bei privaten Bauvorhaben nur mehr eine Versiegelung zulassen, die unbedingt nötig ist, also bei Garagen, Carports und Wegen“, sagte die Stadträtin. Mutzbauer betonte auch, dass ihre Partei „nicht jeden Baum oder Strauch den Bauwilligen vorschreibe“ wolle, aber eine Satzung für Neubauten durchaus sinnvoll wäre. So habe Nürnberg, führte sie an, großflächige Schottergärten verboten, andere Kommunen würden nachziehen.

Bestandsschutz für Alt-Gärten

Stadtbaumeisterin Petra Schöllhorn erläuterte, dass im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens keine bestimmte Begrünung oder Bepflanzung auferlegt werden dürfe. Mit einer Satzung als Rechtsgrundlage könne das jedoch festgesetzt werden. In §9 Baugesetzbuch wird unter Verweis auf den Arten- und Klimaschutz und des Mikroklimas für Vorgartenflächen die Bepflanzung und Begrünung vorgeschrieben. Wichtige Einschränkung: Eine solche Gestaltungssatzung gilt nur für alle Bauvorhaben nach Inkrafttreten der Satzung – was schon steht, genießt Bestandsschutz, da andernfalls ein „Planungsschaden“ eintreten würde. Wer also bereits einen Schottergarten hat, muss nicht befürchten, diesen teuer wieder entfernen zu müssen. Doch den Antragstellern geht es auch um die Zukunft.

Der Verstoß gegen eine solche Satzung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Das Problem: Laut Schöllhorn muss das auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Das aber sei mit einem hohen Personalaufwand verbunden – und in der Verwaltung fehlt es an einem „naturschutzfachlichen Mitarbeiter“. Schöllhorn sagte, dass es durchaus die gesetzgeberische Möglichkeit gebe, solche Schottergärten zu verbieten, aber: „Ich möchte auch zu bedenken geben: Was machen wir denn, wenn Hausbauer den Bebauungsplan – ganz ohne böse Absicht – nicht lesen. So ein Garten ist sehr teuer, wenn der nachträglich entfernt werden müsste, da geht es um viel Geld.“ Schöllhorn weiter: „Eine Gestaltungssatzung ist eigentlich eine Verbotssatzung. Da steht nur drin, was nicht geht, aber nicht, wie man es besser machen kann.“ Klare Kommunikation und eine Info-Offensive sowohl vom Bauamt als auch der Stadtgärtnerei fordern deshalb auch die Grünen.

Personalmangel zählt nicht

Martin Pöllath (FDP(FWS) sagte: „Obwohl wir zu den Liberalen gehören, einer Goodwill-Regelung will ich mich nicht anschließen.“ Er plädierte für eine Festsetzung durch eine Satzung. Und: „Ich verstehe das Personalproblem in der Verwaltung, aber das darf nicht der Grund dafür sein, sich nicht für die Natur einzusetzen.“ Auch die Vertreter der anderen Parteien zeigten sich einer klaren Regelung durch eine Satzung eher zugeneigt.

Weil bei Umsetzung und genauer Ausgestaltung noch etliche Fragen offen sind, wurde im Bauausschuss kein Beschluss gefasst und die Entscheidung vertagt. Voraussichtlich bis Ende des Jahres dürfte es in der Stadt jedoch eine Regelung geben – und damit auch Klarheit für Bauwillige, Natur und Umwelt.

Hintergrund:

Schottergärten – Rechtsinfos und Kritik

  • Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen.
  • Auswahl: Baden-Württemberg hat Schottergärten im Landesnaturschutzgesetz verboten, ebenso Hamburg, Bremen schreibt bei Neubauten die Begrünung von Flachdächern und Freiflächen vor, in Niedersachsen müssen Grünflächen überwiegen, in Brandenburg ist es den Gemeinden freigestellt.
  • Bayern: Im Freistaat gibt es kein landesweites Verbot von Schottergärten, die Kommunen können selbst entscheiden. Für bestehende Gärten gilt ein Bestandsschutz: Was zum Zeitpunkt der Baugenehmigung rechtmäßig war, bleibt es auch danach.
  • Deutschlandweit Bekanntheit hat inzwischen der Biologe Ulf Soltau mit seinem Buch "Gärten des Grauens" erlangt. Er kämpft für einen Bewusstseinswandel mit Blick auf die Problematik von Schottergärten.
  • Auf Facebook hat die Seite "Gärten des Grauens" über 100.000 Follower. Nutzer posten dort anonym Bilder von Schottergärten - und bezeichnen das als "Kulturkampf" gegen "Gartenungeheuerlichkeiten".
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