Tirschenreuth
17.12.2018 - 19:05 Uhr

Arzt mehrfach beleidigt

Obwohl sie keinen Kontakt mehr zu dem Ehepaar aus dem Landkreis Tirschenreuth aufnehmen darf, ruft die Angeklagte mehrfach dort an und beleidigt es. Aus diesem Grund musste sich die 65-Jährige am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten.

Prozess Bild: Volker Hartmann/dpa
Prozess

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, gegen eine Gewaltschutzanordnung verstoßen zu haben, welche die Ehefrau des Mediziners erwirkt hatte. Der Angeklagten war darin von Amts wegen untersagt worden, Kontakt mit der Frau aufzunehmen. Insbesondere durfte sie nicht mehr bei ihr anrufen.

Verteidiger Arnulf Helmschrott erinnert im Gerichtsverfahren an die Vorgeschichte. Seine Mandantin war Anfang 2017 von dem Arzt in das Bezirkskrankenhaus Wöllershof eingewiesen worden. "Das war Freiheitsberaubung. Ich war wochenlang kein Mensch mehr", sagt die 65-Jährige vor Gericht. Der Arzt sei an Weihnachten 2016 in die Wohnung geplatzt. "Er erklärte mir und meinem Mann, dass ich geisteskrank sei." Über Facebook machte die Angeklagte in der Folgezeit ihre Wut kund. Im Juni 2017 beleidigte sie in einem öffentlichen Eintrag das Paar als "irre und blöd", den Arzt als "depperten Depp".

Wegen der Einweisung in die Psychiatrie verklagte die Angeklagte den Arzt zudem vor dem Landgericht Weiden. Mit Erfolg: Im April 2018 verurteilte ein Zivilrichter den Arzt per Anerkenntnisurteil zur Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld. Die Situation entspannte sich auch daraufhin nicht. Die Ehefrau des Mediziners beantragte im Sommer 2018 eine Gewaltschutzanordnung, nach der die Angeklagte keinen Kontakt mehr zu ihr aufnehmen dürfe. Doch an dem Tag, als ihr der Gerichtsvollzieher die Gewaltschutzanordnung übergab, rief die Angeklagte gleich vier Mal bei dem Ehepaar zu Hause an. Diese Anrufe sind Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Die Geschädigte nahm die Anrufe im August 2018 entgegen und ließ ihren Mann über die Lautsprechertaste mithören. Der Arzt übernahm die Gespräche und wurde mit beleidigenden Äußerungen wie "Du bist der größte Depp aller Zeiten", "Arschloch" oder "Irrer" konfrontiert.

All diese Vorwürfe räumt die Angeklagte am Donnerstag in der Verhandlung vor Amtsgerichtsdirektor Thomas Weiß ein. Ihr Verteidiger betont, dass seine Mandantin bei allen Anrufen selbst aufgelegt hätte. Staatsanwalt Hans-Jürgen Schnappauf plädiert am Ende für ein Bußgeld von 1000 Euro. Immer wieder redet die Angeklagte in der Verhandlung dazwischen, sie wird mehrmals von ihrem Verteidiger aufgefordert, still zu sein. Schnappauf betont: "Aufgrund Ihrer Vergehen in der Vergangenheit könnte die Strafe wesentlich härter ausfallen. Das ist ein Gnadengeschenk."

Anwalt Helmschrott fordert einen niedrigere Summe. "Die Angeklagte hat kein Einkommen." Sie habe ein "kritisches Verhältnis" zu ihrem Mann und bekomme von ihm lediglich ein Taschengeld von 400 Euro im Monat. Sie könne maximal einen Betrag von 500 bis 600 Euro aufbringen. Schnappauf: "Das kann ich nicht machen." Nach einer kurzen Besprechung mit ihrem Verteidiger erklärt die Angeklagte: "Dann muss ich halt zahlen, dann hört das endlich auf."

Richter Thomas Weiß stellt das Verfahren schließlich gegen Zahlung einer Geldauflage von 1000 Euro ein. Das Geld geht an die Betreuungsstelle Tirschenreuth. "Die Angeklagte hat sich von dem Arzt völlig unrecht behandelt gefühlt. Aus dieser Situation heraus ist das entstanden." Er appelliert an die 65-Jährige: "Schließen Sie mit dieser Angelegenheit ab und lassen Sie es ruhen."

 
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