Das Landratsamt hat für Gedenkfeiern zum Volkstrauertag eine pauschale Ausnahmegenehmigung ausgesprochen. „Gedenkveranstaltungen anlässlich des Volkstrauertages sind unter freiem Himmel ohne Teilnehmerbegrenzung, aber unter infektiologisch gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig“, erläutert Walter Brucker, Pressesprecher des Landratsamts Tirschenreuth. Eigentlich müssten Vereine und Verbände laut der aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragen. Anstatt vieler einzelner Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, entschied sich das Landratsamt, eine pauschale Genehmigung unter strengen Voraussetzungen auszusprechen.
Veranstalter verantwortlich
Zwischen allen Teilnehmern muss demnach ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt und jeder Körperkontakt mit andern Personen vermieden werden. Die Zusammenkunft darf nur unter freiem Himmel stattfinden. Zwar sei erst ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen eine Maskenpflicht anzuordnen, jedoch hält sie der Sprecher des Landratsamts – ähnlich wie bei den Friedhofgängen zu Allerheiligen – für grundsätzlich sinnvoll. Weiter weist Brucker darauf hin, dass die Gedenkveranstaltung gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ortsfest durchzuführen sind. Das bedeutet, es dürfen kein Kirchenzüge oder Märsche stattfinden. Nehmen Blaskapellen an der Gedenkveranstaltung teil, ist ein Mindestabstand von zwei Metern zu den Musikern zu wahren. „Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorgaben ist der Veranstalter“, sagt Brucker weiter.
Zur Absage der Gedenkveranstaltungen rät hingegen der Landesverband des Bayerischen Soldatenbundes (BSB), bestätigt Kreisvorsitzender Ferdinand Lienerth. Der Falkenberger erläutert, dass einige Kameradschaften bei ihm nachgefragt hätten, wie eine Gedenkfeier heuer abgehalten werden könne.
Möglichst kurze Ansprache
„Ich habe den Kameraden empfohlen, mit den Gemeinden Rücksprache zu halten“, sagt der Kreisvorsitzende. In jeder Kommune seien die Begebenheiten am Kriegerdenkmal oder in der Kirche anders. In einigen Orten werde es nur ein „stilles Gedenken“ geben, andere Kameradschaften beteiligen sich mit einer Fahnenabordnung am Gottesdienst, oder es gibt eine möglichst kurze Ansprache samt Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal. „Viele Gedenkveranstaltungen wurden schon abgesagt“, berichtet der Sprecher des Landratsamts. Im Vorfeld hätten auch einige Bürgermeister selber nachgefragt, ob Gedenkfeiern durchgeführt werden können.
Fazit: Auch wenn die Absagen oder strengen Regeln bei der Durchführung nicht überraschend kommen, treffen sie viele Soldaten- und Reservistenkameradschaften schwer. Totensonntag, 22. November, und Volkstrauertag, 15. November, sind feste Bestandteile der Gedenkkultur. Die Gedenkveranstaltungen müssen zwar nicht ersatzlos ausfallen, sie werden heuer aber in einer anderen Form abgehalten. Es gibt auch Feiern, nur eben kleiner und kürzer als die Jahre zuvor.





















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