Es sollte ein gemütlicher Abend mit Freunden werden. Er endete für einen 29-Jährigen aus dem Landkreis Tirschenreuth mit einem verbeulten Auto, einer kaputten Straßenlaterne und schlussendlich einer Blutentnahme im Krankenhaus. Vor dem Amtsgericht in Tirschenreuth musste sich der Mann nun wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.
"Betrunken ins Auto zu steigen und loszufahren, war eine blöde Idee", erklärte der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung. Mit Freunden sei er im April vergangenen Jahres zusammengesessen, Bier und Wein getrunken. Mit seiner Lebensgefährtin sei es dann zu einem Streit gekommen. Kurz nach 20 Uhr habe sich der 29-Jährige in seinen Wagen gesetzt und sei losgefahren – "mit quietschenden Reifen", wie ein Polizist, der als Zeuge geladen war, berichtete. Zusammen mit seinem Kollegen habe er dann die Verfolgung des Fahrzeugs aufgenommen. Mit Lichthupe und der Leuchtschrift "Stop Polizei" fuhren die beiden Polizisten dem 29-Jährigen hinterher, der immer schneller durch die Stadt im östlichen Landkreis fuhr.
Flucht durchs Wohngebiet
"Bei circa 80 Kilometern pro Stunde haben wir dann Blaulicht und Martinshorn eingeschalten, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen", berichtete der Polizist. Lang dauerte die Verfolgung nicht. Der Angeklagte fuhr nämlich nur "um den Block" und versuchte, etwa 20 Meter vor seinem ursprünglichen Parkplatz, den Wagen wieder abzustellen. Die Polizei habe er in der Zwischenzeit bemerkt. Panik sei bei ihm ausgebrochen, als er versuchte, das Fahrzeug abzustellen. Dabei habe er die Straßenlaterne gerammt. Der Führerschein sei ihm sehr wichtig, schließlich habe er diesen bereits einmal abgeben müssen.
Aus Angst sei er dann aus dem Auto gesprungen und weggerannt. Die beiden Beamten nahmen daraufhin zu Fuß die Verfolgung auf. Über zwei Gartenzäune sei der Angeklagte noch gesprungen, bevor die Polizisten ihn auf einer Freifläche stoppen konnten. Bereits zu diesem Zeitpunkt kam den Beamten der Geruch von Alkohol entgegen. Ohne Widerstand folgte der 29-Jährige den Beamten zurück zum Wagen. Ein erster Alkoholtest und die Blutentnahme im Krankenhaus bestätigten den Verdacht – etwas über zwei Promille Alkohol hatte der Mann im Blut.
Zum Schmunzeln brachte die Anwesenden im Gerichtssaal die Aussage des Polizisten, dass der 29-Jährige im Krankenhaus zwei Rückwärtssalti vorführte, um zu beweisen, dass er noch fahrtüchtig gewesen sei. "Das könnte ich nicht mal, wenn ich nüchtern bin", dementierte der Angeklagte diese Aussage.
Rücksichtslos gehandelt
"Auch wenn Sie geständig waren und Reue für Ihre Taten zeigen, haben Sie rücksichtslos gehandelt", sagte Staatsanwältin Anja Benner. Gegen den Angeklagten spreche, dass er alkoholisiert und zu schnell gefahren sei, auch die Flucht vor der Polizei, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und die Tatsache, dass er bereits in verschiedenen Fällen vorbestraft sei. Auch die Sozialprognose sehe nicht gut aus. Sie hielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten für angemessen, zusätzlich sollte der Führerschein für acht Monate eingezogen werden. Rechtsanwalt Matthias Haberl plädierte auf eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung sowie eine Auflage zum Besuch bei einer Suchtberatungsstelle.
Von einer Freiheitsstrafe sah Richter Markus Fillinger in seinem Urteil ab, schließlich lägen die anderen Delikte bereits bis zu zehn Jahr zurück. Dennoch sei der 29-Jährige bewusst alkoholisiert in sein Auto gestiegen und hätte andere auch mit der hohen Geschwindigkeit von 80 km/h gefährden können. Der Richter entschied auf eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen á 30 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis für acht Monate.
Auszug aus dem Strafgesetzbuch
- §315c Gefährdung des Straßenverkehrs kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
- §142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.
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