Nach Überzeugung des Schöffengerichts ist der Gastwirt im August 2017 zwei Mal in die gleiche Wohnung im Landkreis Tirschenreuth eingebrochen. Im ersten Fall wurde Schmuck im Wert von etwa 22 000 Euro mitgenommen. Beim zweiten Mal wurde der Angeklagte auf frischer Tat ertappt. Nachdem die Polizei das Haus umstellt hatte, floh er durch ein Fenster. Er ließ die Beute - Silberbesteck und Münzen im Wert von rund 6200 Euro - in einer Sporttasche zurück. Bei der Festnahme hatte er ein Brecheisen dabei, trug noch eine Mützenmaske und Handschuhe.
Diese Tat bestritt der Angeklagte nicht. Die Gründe seien ihm ein Rätsel. Von Gästen wollte er gehört haben, in dem Haus sei etwas zu holen. Nach dem ersten Polizeieinsatz habe er mal nachschauen wollen: "Ich stieg über den Zaun und sah, dass die Haustür nur provisorisch verschlossen war." Er ging zurück, trank ein Bier, holte ein Brecheisen und schnitt sich Sehschlitze in eine Mütze. Nach dem Türaufbruch durchsuchte er die Wohnung, packte Münzen und Besteck in eine Tasche, als er bemerkte, dass sich draußen schon die Polizei postiert hatte.
Die war nämlich gewarnt und hatte dem Einbrecher durch ein Alarmsystem eine Falle gestellt. Denn schon einige Tage vorher war einer Bekannten der verreisten Wohnungsinhaberin beim Blumengießen aufgefallen, dass die Eingangstür aufgehebelt war. "Ich bekam Panik und rief sofort die Polizei an." Die Beamten fanden innen leicht geöffnete Schubladen, ansonsten kein größeres Durcheinander vor. Dass der Schmuck aus einer Schatulle fehlte, wurde erst klar, als die schockierte Hausbesitzerin nach dem zweiten Einbruch aus dem Urlaub zurückgekehrt war und ihren Bestand inspizierte. "Der ganze Schmuck hat gefehlt, bis zum letzten Ring", sagte die Geschädigte als Zeugin vor Gericht. Die Erb- und Erinnerungsstücke seien von hohem ideellen Wert. Mehr als der materielle Verlust machte ihr anschließend die Angst zu schaffen: "Was so ein Einbruch mit einem macht, ist schrecklich. Ich dachte, ich kann da nicht mehr leben." Inzwischen habe sie Mieter im Haus, um nicht allein zu sein.
Der Angeklagte bestritt, mit dem Schmuckdiebstahl etwas zu tun zu haben. Einer Durchsuchung seiner Wohnung und seines Autos habe er freiwillig zugestimmt. Fündig wurde die Polizei nicht, der Schmuck ist bis heute verschwunden. "Die Vorgehensweise deutet auf das gleiche Werkzeug und den gleichen Täter hin", fasste ein Ermittler zusammen.
Die Vernehmung von sechs Stammgästen des Wirts brachte keine neuen Erkenntnisse - außer, dass halt geredet wurde, vermutlich auch über den ersten Einbruch. Ein angeblicher Tipp an den Wirt, wonach in der Nachbarschaft etwas zu holen sei, bestätigte sich nicht.
Für Staatsanwalt Dr. Marco Heß gab es "keine vernünftigen Zweifel" an der zweifachen Täterschaft des 54-Jährigen. "Der Angeklagte wusste, wie er sich in dem Objekt zu bewegen hat", wies er auf das enge Zeitfenster von höchstens 14 Minuten zwischen dem zweiten Eindringen ins Haus und der Festnahme hin. Der Gesetzgeber habe den Strafrahmen für solche Taten bewusst erweitert, um die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl zu stärken, forderte er drei Jahre und sechs Monate Haft für den nicht Vorbestraften.
Verteidiger Richard Ducheck plädierte auf 1 Jahr und 2 Monate mit Bewährung für nur einen versuchten Einbruchdiebstahl. Es gebe keine Beweise, keine DNA-Spuren und keine sichergestellte Beute. Durch seinen Mandanten sei kein tatsächlicher Schaden entstanden.
Das sah das Schöffengericht anders. Richter Thomas Weiß verkündete nach dreistündiger Verhandlung "ein deutliches Zeichen, um den Privatbereich zu schützen": Drei Jahre und drei Monate muss der 54-Jährige in Haft. Für den Wert des Schmucks soll er 22 000 Euro zahlen. Der Angeklagte sei für einen schweren und einen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahl schuldig zu sprechen: "Es wäre schon ein dummer Zufall, wenn zwei verschiedene Leute an zwei verschiedenen Tagen in dasselbe Haus einbrechen würden."



















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