Eine gewisse Ungleichbehandlung von Genesenen stellte Kreisrätin Brigitte Scharf (SPD) im Kreisausschuss fest. "Wer schon im Frühjahr 2020 erkrankt war und nur einen Antikörper-Nachweis hat, kann jetzt keine Vorteile in Anspruch nehmen." Mancher könne nur die ärztliche Vermutung belegen, dass er an Corona erkrankt war, wies sie auf die mangelnden Testmöglichkeiten zu Beginn der Pandemie hin. Manche Betroffenen hätten keine Priorisierung und würden immer noch auf eine Impfung warten.
"Da gibt es täglich Beschwerden", wusste Landrat Roland Grillmeier. "Aber als Genesener gilt nur, wer eine nachgewiesene Infektion hatte." Eine hohe Antikörperzahl sei als Beleg nicht anerkannt in Deutschland. "Ich kann nur dazu animieren, sich zumindest einmal impfen zu lassen", bat er um Geduld.
Regierungsdirektorin Regina Kestel betonte, dass die Vorteile für Genesene ohne Impfung nur sechs Monate nach der Erkrankung gelten würden. "Wer im Oktober Corona hatte, braucht jetzt wieder einen Test." Man gehe davon aus, dass der Schutz vor einer Wiederansteckung nach sechs Monaten geringer sei, so dass sich die Betroffenen impfen lassen müssten.

















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