Die Menschen im Landkreis Tirschenreuth dürfen sich freuen: Ab Dienstag, 0 Uhr, gelten weitere Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Das teilte das Landratsamt Tirschenreuth am frühen Abend des Pfingstsonntags per amtlicher Bekanntmachung mit. Die Inzidenz betrug an diesem Tag laut Robert-Koch-Institut 20,8.
Folgende Regeln gelten ab Dienstag bei Zusammenkünften:
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände zulässig. Dabei darf jedoch die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten werden.
- Vollständig Geimpfte und Genesene sowie die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt.
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Tirschenreuth an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 35, entfallen diese Lockerungen (ab Tag fünf). In diesem Fall würde eine erneute Bekanntmachung des Landkreises Tirschenreuth erfolgen.

















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