Es ist der nächste Akt im Rechtsstreit um die Fischotter und um die Frage, ob sie an drei Teichanlagen in der Oberpfalz getötet werden dürfen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun eine erneute Berufung zugelassen. Das teilte die Regierung der Oberpfalz am Dienstag mit. Die Landesanwaltschaft Bayern hatte diese nämlich in enger Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz, dem Bayerischen Landwirtschaftsministerium sowie dem Bayerischen Umweltministerium gestellt.
Im Video: Der Fischotter lässt die Teichwirte verzweifeln
Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte im August 2021 die Ausnahmegenehmigungen der Regierung der Oberpfalz aufgehoben. Diese hatte im März 2020 für drei Standorte in den Landkreisen Tirschenreuth, Schwandorf und Cham die Erlaubnis gegeben, jeweils bis zu zwei männliche Fischotter zu fangen und zu töten. Dagegen reichten der Bund Naturschutz und die Aktion Fischotterschutz Klagen ein. Diesen gab das Gericht damals statt.
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