Jetzt auch noch falsch geschnittene Stimmzettel im Stimmkreis Tirschenreuth

Tirschenreuth
17.09.2023 - 14:41 Uhr

Erst bemerkten Briefwähler einzelne Stimmzettel aus einem falschen Bezirk. Nun ist eine weitere Schwierigkeit aufgetaucht: Auch falsch zugeschnittene Stimmzettel wurden versandt.

Briefwähler sollten ihre Unterlagen umgehend kontrollieren, ob fehlerhafte Stimmzettel im Umlauf sind.

Einer Briefwählerin in Tirschenreuth wurde ein fehlerhafter Stimmzettel D für die Zweitstimme der Bezirkswahl ausgegeben. Dieser Fall wurde am Donnerstag bekannt, wie die Regierung der Oberpfalz mitteilt. In anderen Gemeinden habe sich bislang kein weiterer Briefwähler gemeldet. Aber: „Bei einer Kontrolle der Stimmzettelbestände aller Gemeinden im Stimmkreis 307 Tirschenreuth sind daraufhin vereinzelt fehlerhaft zugeschnittene Stimmzettel D entdeckt worden.“

Welche Fehlervarianten bei Stimmzetteln sind bekannt?

Der Stimmzettel beginnt nicht mit der Überschrift, sondern mit zwei Zeilen Kandidaten, die am Ende der Wahlvorschläge aufzuführen wären. Dann folgt die Überschrift mit den anderen Kandidaten. Am unteren Ende des Stimmzettels fehlen zwei Reihen mit Kandidaten. Bei anderen Stimmzetteln ist die Überschrift teilweise abgeschnitten.

Was passiert jetzt?

Zur „größtmöglichen Sicherheit“ haben Wahlkreis- und Stimmkreisleiter beschlossen, alle Briefwählerinnen und -wähler des Stimmkreises 307 anzuschreiben, deren Unterlagen vor Bekanntwerden des Vorfalls verschickt worden sind. Dabei handelt es sich um knapp 15 000 Personen. Alle Briefwähler werden gebeten, ihre Wahlunterlagen zu kontrollieren und sich umgehend beim Wahlamt zu melden, damit fehlerhafte Zettel ausgetauscht werden können.

Wie erkennt man Fehler?

Der Stimmzettel D für die Zweitstimme der Bezirkswahl (groß/blau) enthält die Listenkandidaten der Parteien mit Ausnahme der Direktkandidaten. Er ist überschrieben mit „Stimmzettel zur Bezirkswahl am 8. Oktober 2023“. In der ersten Spalte endet er mit Bewerber Nr. 116 (links unten). Ein Musterstimmzettel ist auf der Homepage des Landratsamtes abrufbar unter der Rubrik „Wahl 2023“ (https://www.kreis-tir.de/wahl2023).

Was tun, wenn der Umschlag schon verschlossen ist?

Solange der Wahlbrief beim Wahlamt noch nicht eingegangen ist, kann er zur Kontrolle geöffnet werden. Die Unterlagen können in diesem Fall vom Wahlamt nochmals angefordert werden.

Was, wenn der Wahlbrief bereits abgegeben ist?

Diese Wahlbriefe dürfen nicht mehr zurückgegeben werden. Wer unsicher ist, ob sein Stimmzettel korrekt war, kann sich umgehend beim Wahlamt melden. Es besteht die Möglichkeit, den verwendeten Wahlschein für ungültig zu erklären und einen neuen Wahlschein mit allen Briefwahlunterlagen zu erteilen.

 
 

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