Tirschenreuth
10.02.2022 - 13:35 Uhr
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Polizisten als "Arschlöcher" bezeichnet: Hohe Geldstrafe für 26-Jährigen

Es war nicht das erste Mal, dass ein 26-Jähriger Polizisten übelst beschimpft hat. "Sie haben ein gewisses Polizeiproblem", sagte Richter Markus Fillinger bei der Verhandlung. Der Mann kam nochmals mit einer Geldstrafe davon.

Bei Polizeikontrollen kommt es immer wieder zu Beleidigungen der Beamten. Teuer wurde dies für einen 26-Jährigen aus dem Landkreis Tirschenreuth. Er muss 1600 Euro bezahlen. Symbolbild: Carsten Rehder/dpa
Bei Polizeikontrollen kommt es immer wieder zu Beleidigungen der Beamten. Teuer wurde dies für einen 26-Jährigen aus dem Landkreis Tirschenreuth. Er muss 1600 Euro bezahlen.

Die Stimmung in dem Fahrzeug war an diesem Samstag, den 25. September 2021, aufgeheizt. Die fünf jungen Männer, einige davon nicht mehr ganz nüchtern, kamen von einem Fußballspiel, als sie in eine Verkehrskontrolle gerieten. Als sich einer der Beamten der Beifahrertür nähert, schreit ein junger Mann: "Was wollt ihr Arschlöcher schon wieder? Habt ihr nichts Besseres zu tun?"

Jetzt saß der 26-Jährige wegen Beleidigung auf der Anklagebank des Amtsgerichts Tirschenreuth. "Ja, ich habe es gesagt", bestätigte dieser. "Aber im Dialekt. Da hört es sich nicht so scharf an." Er erinnert sich nicht daran, dass er den Polizisten bewusst angesprochen habe – und er habe zu viel getrunken. "Ich war verärgert, weil ich in letzter Zeit in viele Polizeikontrollen gekommen bin. Aber ich habe mich noch vor Ort entschuldigt und wollte das auch noch persönlich tun. Ich war genervt, aber das entschuldigt nicht mein Verhalten." Er habe keinerlei Probleme mit der Polizei, da auch Freunde von ihm diesen Beruf hätten.

Blickkontakt gesucht

Einer der Polizisten bestätigte, dass der Angeklagte durchaus den Blickkontakt gesucht und den Kopf ihn seine Richtung gedreht habe. Die Stimmung sei zu Beginn sehr aggressiv gewesen und habe sich dann aber beruhigt, so dass man die Kontrolle durchziehen konnte. Eine Entschuldigung sei bei ihm bis heute nicht angekommen. Sein Kollege sagte, dass er sich mit der Beschimpfung in seiner Ehre verletzt gefühlt habe. Die Entschuldigung des Angeklagten vor Ort habe er nicht ernst genommen, da dies wohl nur geschehen sei, um weitere polizeiliche Maßnahmen abzuwenden. „Ich möchte mich hier persönlich entschuldigen. Ich habe weder mit Ihnen noch mit der Polizei Probleme“, sagt der Angeklagte zu den beiden Zeugen.

Das sah Richter Markus Fillinger jedoch anders. "Sie haben schon ein gewisses Polizeiprobleme. Es ist schon das zweite Mal bei Ihnen." Schon vor zwei Jahren war der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 600 Euro wegen Beleidigung von Polizeibeamten verurteilt worden. Auch damals spielte der Alkohol eine große Rolle. Drei weitere Einträge enthält das Bundeszentralregister wegen Betrugs.

Seit September vorigen Jahres habe er keinen Vollrausch mehr gehabt, erklärte der 26-Jährige. "Ich trinke nur noch gemäßigt. Ich habe es gut im Griff."

Einschlägige Vorstrafen

Der Sachverhalt der Beleidigung stehe fest, so Staatsanwalt Thomas Wosch in seinem Plädoyer. Zugunsten des Angeklagten sprächen die Entschuldigung und die Enthemmung durch Alkohol. Gegen ihn, dass er einschlägige Vorstrafen habe und er zum zweiten Mal Polizisten beleidigt habe. Er beantragte eine Geldstrafe, die hoch ausfallen müsse, nämlich 100 Tagessätze zu 20 Euro. In seinem letzten Wort bat der Angeklagte darum, die Tagessätze unter 90 Tagessätze zu belassen, da dies sonst in das Führungszeugnis aufgenommen werde.

Der Richter verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 20 Euro. „Egal in welchem Tonfall es gesagt wird, es ist immer eine Beleidigung“, so Fillinger in seinem Urteil. „Es ist auch nicht besser im Dialekt.“ Zulasten des Angeklagten spreche, dass er schon dreimal aufgefallen sei, einmal davon wegen Beleidigung von Polizisten. „Aber Sie sollen die Chance haben, dass im Führungszeugnis nichts drinnen steht. Wenn Sie wieder etwas anstellen, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit eine Freiheitsstrafe werden. Reißen Sie sich zusammen und erkennen Sie auch, dass Alkohol ein Problem ist“, gab er dem Angeklagten mit auf dem Weg.

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Tirschenreuth09.02.2022

„Wenn Sie wieder etwas anstellen, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit eine Freiheitsstrafe werden. Reißen Sie sich zusammen und erkennen Sie auch, dass Alkohol ein Problem ist.“

Richter Markus Fillinger

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