Tirschenreuth
12.06.2020 - 16:06 Uhr

Streit um mögliche Asbest-Lagerung

Zwischen 1950 und 1990 wurde Asbest in großem Umfang verbaut. Heute gilt es als giftig und krebserregend - und das brachte einen Landwirt vor das Amtsgericht Tirschenreuth.

Ein Landwirt wird von seinem Nachbarn beschuldigt, Eternitplatten mit Asbest falsch gelagert zu haben. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Tirschenreuth. Das Material ist gesundheitsgefährdend und kann Krebs auslösen. Symbolbild: dpa/Daniel Bockwoldt
Ein Landwirt wird von seinem Nachbarn beschuldigt, Eternitplatten mit Asbest falsch gelagert zu haben. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Tirschenreuth. Das Material ist gesundheitsgefährdend und kann Krebs auslösen.

Ein Landwirt aus dem Landkreis Tirschenreuth wird beschuldigt, asbesthaltige Platten unsachgemäß gelagert zu haben. Sein Nachbar hatte sich beschwert, der Fall landete vor dem Amtsgericht.

Der Angeklagte, ein 31-jähriger Landwirt, bestreitet den Vorwurf. Er hatte vom 24. bis 30. Juni vergangenen Jahres sein Scheunendach erneuert, die Eternitplatten dabei von oben kommend auf den Frontlader seines Traktors rutschen lassen.

„Das war an einem heißen Sommertag“, sagt sein 76-jähriger Nachbar, der als Zeuge geladen war. Mit Helfern habe der Landwirt das Dach abgedeckt – und zwar so, dass es stark staubte. „Ich habe sofort interveniert“, erinnert sich der Zeuge. Denn als Nachbar sei er direkt von dem Staub betroffen. Und: „Wir wissen alle, wie gefährlich Asbest ist.“

Platten wenigstens nass machen

Er habe dem Landwirt gesagt, er solle die Platten wenigstens nass machen – was dieser auch getan habe. Wegen der Hitze seien die Platten aber rasch wieder getrocknet. Anschließend hätten die Platten eine Zeit lang auf dem Grundstück des Landwirts gelegen, später habe er sie mit Planen abgedeckt. Der Nachbar hat den Vorfall schließlich dem Landratsamt gemeldet – und das schaltete die Polizei ein.

Ob die Platten wirklich asbesthaltig gewesen seien, weiß der Zeuge auf Nachfrage von Richter Thomas Weiß nicht. „Ich bin kein Chemiker, ich habe sie nicht untersucht.“ Allerdings wisse er, dass Eternitplatten erst in den 1990er Jahren asbestfrei geliefert wurden. Und das Anwesen des Angeklagten habe schon davor bestanden – ohne Umbaumaßnahmen.

Klar ist das allerdings nicht. Wie Verteidiger Matthias Haberl einwirft, habe der Zeuge seit seinem Einzug in den 1970er Jahren für insgesamt zehn Jahre nur sporadisch dort gewohnt. „Ich weiß nicht, ob das Dach einmal abgedeckt war“, sagt der angeklagte Landwirt mit verschränkten Armen, sein Tonfall ist angriffslustig. „Der Nachbar war damals auch nur alle zwei Wochen da.“ Zu den Vorwürfen selbst schweigt der Landwirt.

Ein Schreiben des Landratsamts, das Richter Weiß verliest, besagt, der Angeklagte habe die Platten am 4. September auf einer Reststoffdeponie entsorgt. Mehrere Tonnen seien das gewesen. Gekennzeichnet sei die Anlieferung als „asbesthaltiger Baustoff“ gewesen. Das Landratsamt fügte in seinem Schreiben allerdings hinzu, es liege kein Nachweis vor, dass die Platten asbesthaltig seien.

Polizisten machen Fotos

Ein Polizist, der die Ermittlungen geleitet hat und als Zeuge geladen ist, sagt, auf Geheiß des Landratsamtes haben die Beamten Fotos gemacht und in Augenschein genommen. Denn vonseiten des Landratsamtes habe es geheißen: „Wir kommen nicht raus.“ Der Polizist erläutert: „Es waren die typisch hellgrauen Eternitplatten.“

„Ich wüsste nicht“, sagt Richter Weiß, „dass es vor den 1990er Jahren Materialien gegeben hat, die nicht asbesthaltig waren.“ Der Angeklagte berät sich schließlich kurz mit seinem Verteidiger – und will an seinem Einspruch festhalten. Nun soll ein Gutachten her. Und das Landratsamt soll nachforschen, wann eine Baugenehmigung für das Anwesen erteilt wurde.

Tirschenreuth12.06.2020
Hintergrund:

Fachgerechte Asbest-Entsorgung

"Asbesthaltige Baustoffe sind staubdicht in Big-Bags zu verpacken", teilt die Deponie-Leitung auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien in Steinmühle mit. Bei größeren Platten, beispielsweise bei Welleternit, sei auch eine Verpackung in reißfester Folie, wie mit einer Siloplane, möglich. Allerdings sollten asbesthaltige Abfälle nach dem Rückbau "unverzüglich" staubfrei verpackt und entsorgt werden. "Eine Weiternutzung, zum Beispiel als Holzabdeckung, ist strafbar."

Die Anlieferung sollte einen Tag vorher angemeldet werden. "Da es sich bei Asbest um einen als gefährlich definierten Abfall handelt, müssen gewerbliche Anlieferer einen elektronischen Entsorgungsnachweis beantragen und zur Anlieferung das Begleitscheinverfahren durchführen." Die Anliefermengen hätten in den letzten zehn Jahren zwischen 8000 und 13 000 Tonnen jährlich betragen.

Derzeit liegen die Gebühren bei 60 Euro pro Tonne, ab dem 1. August steigt der Betrag auf 80 Euro pro Tonne. Bayernweit, so die Deponieleitung, zähle die Deponie Steinmühle aber zu den günstigsten Entsorgern.

 
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