Wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung musste sich ein 59-jähriger Mann vor dem Amtsgericht in Tirschenreuth verantworten. Er hatte im Oktober vergangenen Jahres auf einem Acker eine Fährte für seinen Hund gelegt. Trotz mehrfacher Aufforderung durch den Landwirt verließ er das Feld nicht. Die Situation eskalierte daraufhin.
"Es war zwei Wochen vor einem internationalen Wettkampf und ich habe eine Trainingsfläche für meine Hündin gebraucht", blickte der Angeklagte, der im Landkreis Tirschenreuth wohnt, zurück. Am Vormittag habe er zwei Trainingsfährten auf einem Feld im Landkreis Tirschenreuth gelegt, als der Landwirt, dessen Sohn der Acker gehört, auf seinem Traktor an dem Feld vorbeikam. Weil das Feld frisch bestellt war, habe dieser ihn aufgefordert, den Acker zu verlassen. "Ich habe gesagt, dass durch die Fährtensuche kein Schaden entsteht und ich am Nachmittag wiederkomme", sagte der 59-Jährige. Zudem sei es ja im Interesse des Landwirts, wenn er die circa zehn Zentimeter großen Fährtengegenstände aus Holz, Stoff oder Metall wieder einsammle.
Gewürgt und Geschlagen
Gesagt, getan. Am Nachmittag kam der Mann mit seinem Hund zurück und begann mit der Fährtenarbeit. Um nach dem Rechten zu sehen, machte auch der 57-jährige Landwirt an seinem Feld Halt. "Du Krüppel, geh von meinem Feld runter", soll er nach Angaben des Angeklagten gerufen haben, was der Landwirt bei seiner Aussage abstritt. Unbeeindruckt setzte der Mann die Fährtensuche fort, als er von hinten Schritte hörte. Mit einem Messschieber soll der Landwirt auf ihn losgegangen und ihm am Hals und an der Schulter getroffen haben. "Den Messschieber hatte ich bei mir, um mich im Notfall gegen den Hund zu wehren", sagte der Landwirt. "Mir blieb nichts anderes übrig als ihm ins Gesicht zu schlagen und ihn in den Schwitzkasten zu nehmen", sagte der Hundebesitzer. Der Landwirt ging daraufhin zu Boden und traf dabei mit dem Messschieber das Knie des Mannes. "Als ich am Boden lag, hat er mich dann mindestens 20 Sekunden gewürgt", schilderte der Landwirt - eine Kehlkopfprellung und Halsschmerzen erinnerten ihn in den Tagen danach an den Vorfall. Den Messschieber nahm der Hundebesitzer an sich und setzte die Suche fort.
Steinwurf und Scherbenhaufen
Der Landwirt drohte ihm, die Polizei zu rufen, ging zu seinem Traktor und fuhr in das angrenzende Dorf zurück. Mit einem größeren Bulldog sei er dann zurückgekommen. "Ich dachte, der will mich umfahren", sagte der Angeklagte, als er den Traktor über das Feld direkt auf sich zukommen sah. Um nicht überfahren zu werden, habe er versucht, auf die Schaufel hinauf zu kommen. Dabei habe er sich am Ellenbogen verletzt. Als er dann im Feld einen großen Stein entdeckte, habe er sich diesen geschnappt und gegen die Frontscheibe geworfen. Diese zersprang in "tausend Scherben". Der Landwirt kam ohne Verletzungen davon. Er erklärte, dass er zurückgekommen sei, um sich seinen Messschieber und eine Entschuldigung abzuholen. Den Traktor habe er getauscht, um sich sicherer zu fühlen. Dabei habe er stets genügend Abstand zum Angeklagten gehalten, in keiner Weise sei der Angeklagte in Richtung Schaufel gesprungen. Nach dem Steinwurf habe er dann die Polizei informiert, die wenig später eintraf.
"Warum sind Sie der ersten Aufforderung des Landwirts nicht gefolgt und haben es auf eine Auseinandersetzung angelegt?", wollte Amtsgerichtsdirektor Markus Fillinger wissen. Immerhin habe er ein fremdes Grundstück betreten. Ein weiterer Zeuge berichtete, dass der Mann auch auf seinen Flächen ohne zu fragen trainiert habe. Auch dort kam es zu einer Auseinandersetzung, in dessen Verlauf der Grundstückbesitzer zum Schutz in sein Auto flüchtete. Eine seltsame Einstellung sei es, das eigene Hobby über alles andere zu stellen, meinte Fillinger.
1300 Euro als Geldauflage
Er schlug dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. 1300 Euro soll der Hundebesitzer an den Landwirt zahlen. Darin enthalten sind die Kosten für die neue Frontscheibe sowie ein Schmerzensgeld.
Nach einer Unterbrechung stimmte der 59-jährige Angeklagte dem Vorschlag zu. Zahlt er das Geld, wird das Verfahren endgültig eingestellt - falls nicht, wird es wieder aufgenommen. "Dann kommen Sie allerdings nicht mehr mit einem blauen Auge davon", sagte Amtsgerichtsdirektor Fillinger.
Auszug aus dem Strafgesetzbuch
- §223 Körperverletzung: Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft
- §224 Gefährliche Körperverletzung: verursacht durch Gift, gesundheitsschädliche Stoffe, Waffen, gefährliches Werkzeug, hinterlistiger Überfall, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder einer lebensgefährdenden Behandlung; Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis fünf Jahren
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