Zurzeit sei zwar unklar, welcher Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße anzuwenden sei, merkte die Geschäftsführerin des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz, Sandra Schmidt, in der Trabitzer Gemeinderatssitzung an. Straflos blieben „Verkehrssünden“ deshalb aber nicht. Verkehrsregelverletzungen würden auch jetzt erfasst und registriert, stellte die Referentin fest: „Sobald geklärt ist, welcher Bußgeldkatalog gilt, wird der entsprechende Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid verschickt.“ Die derzeitige nebulöse Rechtslage sei mithin kein Freibrief, Verkehrsregeln zu ignorieren. Zu „Abzock“-Befürchtungen mancher Ratsmitglieder führte Schmidt noch aus, dass der Zweckverband bei Geschwindigkeitsmessungen die gesetzlich zulässigen Toleranzen voll ausschöpfe.
„Ahnungspflichtig wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung erst ab sechs Stundenkilometer (km/h), zudem werden drei km/h Messtolerenz berücksichtigt“, erläuterte die Referentin. Das bedeute: „Gilt in einer Straße Tempo 50, so wird ein Tempoverstoß erst ab tatsächlich gefahrenen 59 km/h bußgeldpflichtig. Nach Abzug der Messtoleranz bleiben 56 km/h: also genau das ahndungspflichtige Mindesttempo.“ Entsprechend werde in Tempo-30-Straßen kalkuliert, wo die Bußgeldgrenze bei tatsächlich gefahrenen 39 km/h liege: „39 Stundenkilometer minus drei km/h Toleranz ergeben das ahndungspflichtige Minimum von 36 km/h.“
Überprüft habe man die Eingrünung des Solarparks „Gleichwiesen“ und einige Mängel festgestellt, die das Betreiberunternehmen beheben werde. Außerdem sagte Bürgermeisterin Carmen Pepiuk zu, dass der Bauausschuss in der nächsten Sitzung die Bankettausspülungen an der Zufahrt zur Siedlung Feilersdorf untersuchen werde. Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat dem Bauantrag auf Errichtung von Schleppgauben auf Flurnummer Weihersberg 117/10.
Im Blickpunkt
Aus der nichtöffentlichen Junisitzung des Gemeinderats gab Bürgermeisterin Carmen Pepiuk zur Kenntnis, dass das Ratsgremium als Preis für Grundstücke auf dem Baugebiet „Kirschbaumacker“ einen Preis von 55 Euro je Quadratmeter (erschlossen) festgesetzt habe. Mit Blick auf den Bau des neuen Kindergartens seien für heuer 350.000 Euro aus Mitteln nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) bewilligt, die Kreisumlage sei wegen der gestiegenen Steuerkraft der Gemeinde auf 608.011,20 Euro für 2020 angehoben worden. Ferner erhalte die Kommune 3.300 Euro Zuschuss für die „städtebauliche Beratung“ im Zusammenhang mit privaten Sanierungsmaßnahmen im Ortserneuerungs-Fördergebiet des Ortsteils Trabitz. (bjp)















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.