Ursensollen
10.06.2024 - 16:17 Uhr

Abkochgebot für Wasser im Bereich Ursensollen ist aufgehoben

Starkregen hatte vergangene Woche das Trinkwasser in einigen Ortsteilen von Ursensollen verunreinigt. Es musste abgekocht werden. Diese Anordnung wurde jetzt in Absprache mit dem Gesundheitsamt aufgehoben.

Das Trinkwasser aus dem Brunnengelände Haag weist wieder einwandfreie Werte auf und muss nicht mehr abgekocht werden. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Das Trinkwasser aus dem Brunnengelände Haag weist wieder einwandfreie Werte auf und muss nicht mehr abgekocht werden.

Am Mittwoch, 5. Juni, hatte der Zweckverband zur Wasserversorgung Hohenkemnather Gruppe informiert, dass es am Wochenende davor durch den Starkregen zu Einschwemmungen im Brunnengelände Haag gekommen war. Bei Untersuchung von Wasserproben sei dann eine Verunreinigung mit coliformen Keimen (Escherichia coli) festgestellt worden.

Der Zweckverband reagierte sofort: "Aus Vorsorgegründen wird daher umgehend eine Abkochverfügung für nachfolgende Ortschaften ausgesprochen: Oberleinsiedl, Unterleinsiedl, Rückertshof, Atzlricht, Ullersberg, Köfering, Haag", teilte er in einer Presseinformation mit.

Zudem wurde in Absprache mit dem Gesundheitsamt beschlossen, das Trinkwasser mit Chlor zu desinfizieren. Dem Trinkwasser wird dabei die nach der Trinkwasserversorgung zulässige Menge an Chlor zugegeben. Ein leichter Chlorgeruch sei dabei nicht auszuschließen, hieß es.

Am Montag, 10. Juni, gab der Wasserzweckverband nun Entwarnung. "Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann das Abkochgebot für die Ortschaften Oberleinsiedl, Unterleinsiedl, Rückertshof, Ullersberg, Haag, Köfering und Atzlricht aufgehoben werden", teilte er mit. Inzwischen wiesen die Messergebnisse wieder einwandfreie Werte auf. Als Vorsorgemaßnahme

werde das Trinkwasser aber einstweilen weiterhin gechlort. Bei Babynahrung und Aquarien sei deshalb noch Vorsicht geboten.

Ursensollen05.06.2024
Amberg06.06.2024
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.