Der Mann war mit zwei Begleitern in einem Lieferwagen mit tschechischer Zulassung unterwegs, als ihn die Polizei am Dienstag gegen 3.30 Uhr auf der Amberger Straße in Ursensollen anhielt: Verkehrskontrolle. Mit überraschendem Ergebnis. Der Fahrer (29) räumte sofort ein, eine geladene Pistole dabei zu haben. Er hatte sie griffbereit in einer Ablage unter dem Lenkrad deponiert. Doch damit nicht genug, wie die Polizei berichtet: "Dazu stand der Fahrer deutlich unter dem Einfluss von Drogen, was ein Test später auch bestätigte, und ohne Führerschein saß er auch noch hinter dem Lenkrad."
Eine wahre Fundgrube
Die Beamten der Amberger Inspektion durchsuchten daraufhin alle drei Personen und das Fahrzeug. In der Tasche des 29-jährigen Beifahrers fanden sie eine geringe Menge an Rauschgift, Methamphetamin, und mehrere gestohlene Ausweisdokumente. Auch im Gepäck des dritten Insassen wurden sie fündig: Hier entdeckten sie neben einem Schlagstock noch eine weitere Schusswaffe. Als die Polizisten die Waffen genauer untersuchten, stellte sich heraus, dass es sich um erlaubnispflichtige Schreckschusswaffen aus Tschechien handelt. Auf der Ladefläche des Lieferwagens fand sich außerdem noch ein hochwertiges Mountainbike der Marke Scott. Dieses ist laut Polizei "vermutlich im Raum Nürnberg entwendet worden".
Gestohlene Handys aus Nürnberg
Die drei Männer, die aus Tschechien stammen, wurden festgenommen und zusammen mit ihrem Fahrzeug zur Polizeiinspektion Amberg gebracht. Dort untersuchten die Beamten den Kleintransporter dann noch einmal genauer. Ergebnis: Hinter der Seitenverkleidung waren sieben hochwertige Mobiltelefone versteckt. Mehrere dieser Handys konnten einem Diebstahl in Nürnberg zugeordnet werden, der erst am Vorabend begangen worden war.
"Nachdem die Personalien der Männer zweifelsfrei geklärt waren, wurden die drei Beschuldigten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Amberg wieder auf freien Fuß gesetzt", heißt es im Polizeibericht. Die Beamten ermitteln wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, mehreren Diebstählen und Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.














Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.