München
18.10.2018 - 17:39 Uhr

Verfassungsschutz beobachtet Mitglieder der neuen bayerischen AfD-Landtagsfraktion

Seit Monaten wird bundesweit diskutiert, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachten soll. Das bayerische Landesamt hat sich längst entschieden und bleibt am Ball.

Die Kameras stehen auf dem Parteitag vor dem Logo der AfD in Augsburg. Der Verfassungsschutz beobachtet einige Mitglieder der Partei, darunter auch Mitglieder der neuen bayerischen Landtagsfraktion. Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Die Kameras stehen auf dem Parteitag vor dem Logo der AfD in Augsburg. Der Verfassungsschutz beobachtet einige Mitglieder der Partei, darunter auch Mitglieder der neuen bayerischen Landtagsfraktion.

(paa) Unter den Abgeordneten der AfD im neuen bayerischen Landtag sind auch einzelne Parteimitglieder, die bislang vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden. Offen ist, ob dies so bleibt. "Ob und inwieweit eine Beobachtung von Abgeordneten der AfD erfolgt, wird im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der sogenannten Ramelow-Entscheidung definierten erhöhten Schwelle zur Beobachtung von Mandatsträgern geprüft", teilte das Landesamt auf Anfrage am Donnerstag mit. Insgesamt hat der Verfassungsschutz innerhalb der AfD "derzeit eine untere zweistellige Zahl von Einzelpersonen" im Blick. Dabei handelt es sich um Personen, darunter Funktionsträger, die "Verbindungen in die rechtsextremistische, die verfassungsschutzrelevante islamfeindliche und die Reichsbürger-Szene" aufweisen.

Die Zahl der AfD-Mitglieder, die beobachtet werden, hat laut Verfassungsschutz im Laufe des Jahres zugenommen. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Chemnitz analysiert die bayerische Behörde, wie sich Mitglieder der AfD zu politischer Gewalt positionieren. Falls dabei extremistische Bestrebungen erkennbar werden, werde die Beobachtung entsprechen ausgeweitet. Als Gesamtpartei wird die AfD vom bayerischen Verfassungsschutz nicht beobachtet. Gleichwohl prüft das Amt anhand öffentlich zugänglicher Information zur AfD, ob in der Partei oder in Teilen "Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen".

 
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