29.09.2019 - 10:52 Uhr

Vier Monate Haft für Todesdrohung

26 Mal vorbestraft, fünf von fast 50 Lebensjahren in Haft, kaum eine Bewährungszeit durchgestanden. Diese Bilanz wird einem gelernten Pferdewirt vor dem Amtsgericht Tirschenreuth zum Verhängnis. Dort war er wegen Beleidigung und Bedrohung angeklagt.

Symbolbild. Bild: Oliver Berg/dpa
Symbolbild.

Richter Thomas Weiß sah nicht den geringsten Ansatz für eine halbwegs günstige Sozialprognose. Und auch wenn kein Blut geflossen war oder eine Faust den Weg in ein Gesicht gefunden hat, muss der 49-Jährige in Kürze vier Monate ins Gefängnis. Bewährung kam für das Gericht in diesem Fall nicht infrage.

Mitangeklagt war die damalige, kurzzeitige Lebensgefährtin des Ostdeutschen. Gegen die 57-Jährige wurde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Sie muss nur ihre Anwaltskosten zahlen. Pikanterweise war das Opfer des verbalen Brachial-Angriffs ihr Ex-Mann. Dieser erhielt im Januar dieses Jahres an seinem Wohnort weit außerhalb des Landkreises einen Anruf, der ihm wohl ewig in Erinnerung bleiben wird.

Am anderen Ende der Leitung sei ein Mitglied der Hells Angels. Er werde ihm die Kehle durchschneiden, weil er seine geschiedene Frau in der Ehe geschlagen und sexuell missbraucht habe. Im Übrigen gebrauchte der Anrufer unflätige Schimpfworte. Das Ganze wiederholte sich inhaltlich weitgehend deckungsgleich wenige Minuten später noch einmal. Laut Anklageschrift soll dem Angeklagten seine Freundin "diktiert" haben, was er sagen soll. Der Empfänger der Hassbotschaften fürchtete um sein Leben und um das Wohlergehen seiner beiden Töchter. Er erstattete Anzeige.

Wie war es soweit gekommen? Die 57-Jährige hatte anscheinend ihrem neuen Freund eines Tages Geschichten aus ihrer gescheiterten Ehe erzählt, die vornehmlich erfunden waren. Ihr Mann habe sie schlecht behandelt, geschlagen, vergewaltigt. Der aktuelle Lebensgefährte war im Augenblick dieser Beichte erstaunt, schockiert und stockbetrunken. Und ab hier gehen die Schilderungen auseinander.

Während der Angeklagte von seiner Freundin zu dem Drohanruf aufgefordert worden sein wollte ("Sie hat mir gesagt, ich soll ihn einschüchtern"), widersprach seine damalige Gefährtin in einer Erklärung. Sie las im Gerichtssaal vom Blatt ab: "Ich bin so nervös, ich kann nicht frei sprechen." Sie habe ihren Freund nie gebeten, bei ihrem Ex-Mann anzurufen. Im Gegenteil. Sie habe ein solches Gespräch sogar verhindern wollen.Die Frau habe sich aber nicht getraut, ihm das Handy wegzunehmen, weil dieser so extrem in Rage gewesen sei. Die Ex-Frau entschuldigte sich im Gerichtssaal bei ihrem Ex-Mann für die Vorfälle an sich und auch für die Flunkereien, die dazu geführt hatten. Sie gab darüber hinaus zu, sich bei der Partnersuche gewaltig geirrt zu haben. Die Beziehung zum Angeklagten hielt nur ein halbes Jahr.

Auch der eigentliche Übeltäter, der einige alkoholbedingte Wissenlücken geltend machte, entschuldigte sich bei seinem Kontrahenten und bat um ein mildes Urteil. Er wolle nicht ins Gefängnis, weil er sich gerade eine Existenz aufbaue.

Staatsanwältin Anja Benner-Tischler hatte zuvor in ihrem Plädoyer sechs Monate ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung hielt eine Geldstrafe gerade noch für vertretbar. Richter Weiß blieb konsequent. Nicht zuletzt wegen der rekordverdächtigen Liste an Vorstrafen, die von Trunkenheit im Verkehr, Körperverletzung, Betrug, vorsätzlichem Vollrausch, Beleidigung, Fahren ohne Führerschein bis hin zur Unterschlagung reicht.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.