Bürgermeister Hans-Martin Schertl informierte das Gremium in dessen Sitzung über die neueste Entwicklung zu diesem Bauvorhaben. Das Neubaugebiet Weidenstock-Südhang soll von Schlicht aus mit einem rund 300 Meter langen Geh- und Radweg angebunden werden. Die Stadt ist bereits in Vorleistung getreten, und das beauftragte Ingenieurbüro hat dem Stadtrat bereits verschiedenen Versionen offeriert. Mit Erfolg, denn das Kommunalparlament plädierte daraufhin für einen Geh- und Radweg auf der bestehenden Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Grundstücken. Was aber jetzt offenbar die Hauptschwierigkeit ist: Diese Trasse weist eine Steigung von bis zu 7,7 Prozent auf.
Dieser Umstand zieht, wie sich bei den Diskussionsbeiträgen herausstellte, einen ganzen Rattenschwanz an grundlegenden Änderungen nach sich. Denn der für die Fördermittel zuständige Sachbearbeiter bei der Regierung der Oberpfalz lehnt aufgrund der enormen Steigung, die nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen entspricht, Zuschüsse für dieses Projekts abgelehnt. Ferner forderte die Regierung eine Stellungnahme des Landkreis-Inklusionsbeauftragten.
Die lag nun vor, Hans-Martin Schertl zitierte in der Sitzung daraus. Demnach sind „in den vorgelegten Planungsvarianten die Anforderungen im Hinblick auf die geforderte Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum nicht in ausreichendem Maße erfüllt“. Nun ist der Stadtrat in der Zwickmühle: Soll er das Projekt mit rund 400 000 Euro Kosten ohne Förderung umsetzen? Oder soll er eine Umplanung angehen und eine Variante suchen, die weniger steil ist, aber förderfähig wäre? Bei dieser Version würde es sich um einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg handeln. „Hierbei wäre aber am Ortseingang von Schlicht eine Aufweitung der Straße notwendig“, sagte Schertl. Und weiter: „Der Baum- und Heckenbewuchs müsste entfernt werden. Und mit einer Leitplanke zwischen Straße und Geh- und Radweg wäre auch für die Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer gesorgt.“
Ferner gilt es laut Bürgermeister zu berücksichtigen, dass es ein neues Förderprogramm für Geh- und Radwege gibt. Vilseck dürfte demnach, sofern die Vorgaben zur Barrierefreiheit des Geh- und Radwegs eingehalten werden, einen Fördersatz von 75 Prozent erhalten. Demnach würden die anfallenden Baukosten von rund 400 000 Euro mit 300 000 Euro bezuschusst.
Nun heißt es für den Stadtrat abzuwägen, ob er eine Aufweitung der Ortseinfahrt in Schlicht will oder auf rund 300 000 Euro Fördergelder verzichtet. Aus Sicht des Bürgermeisters kann es nur eine Lösung geben: eine Aufweitung der Ortseingehung mit einem barrierefreien Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße, um so die 300 000 Euro Fördergelder erhalten. Gerne hätte man zusammen mit dem Vertreter der Regierung einen Ortstermin anberaumt, um die Problematik deutlich zu machen. Der war aber nicht zustande gekommen, weil der Sachbearbeiter keine Notwendigkeit dafür sah: Nach dessen Worten müsse der Stadtrat Vilseck allein entscheiden, welche Variante er umsetzen will. Die Zeit drängt: Schon in seiner nächsten Sitzung muss das Gremium festlegen, wie die Stadt den geplanten Geh- und Radweg umsetzen will. Deshalb soll es nochmals einen Ortstermin mit Planer und Inklusionsbeauftragten geben.
Keine Probleme bereitete der Spielplatz "An der Vils, Am Erlensteg“ in Schlicht. Der war in den vergangenen Jahren bei weitem nicht mehr so stark genutzt worden wie früher. Seit der Errichtung des neuen und größeren Spielplatzes im Neubaugebiet Weidenstock sind dort kaum noch Kinder zu sehen. Bereits in nichtöffentlicher Sitzung hatte der Stadtrat die Auflösung des Spielplatzes diskutiert und sich für eine Schließung ausgesprochen – zugunsten einer Baulandnutzung.
Ähnlich verhält sich das mit dem Spielplatz am Langen Steg. Das Grundstück, auf dem der Spielplatz angelegt ist, ist 3588 Quadratmeter groß, noch nie war die Gesamtfläche als Spielplatz genutzt worden. Nach einem Ortstermin hatte sich der Bauausschuss dafür ausgesprochen, eine Teilfläche als Bauparzellen auszuweisen und einen Spielplatz mit verkleinerter Fläche zu erhalten. Mit dem Landratsamt ist noch zu klären, ob ein Bebauungsplan aufzustellen ist und damit auch die naturschutz- und hochwasserrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind.
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