Einer Schelte sah sich die Stadtverwaltung durch den „bayerischen kommunalen Prüfungsverband“ ausgesetzt. Es würde zuviel bei den Sitzungen der städtischen Gremien mitgeschrieben und protokolliert. Das verursache einen erheblichen Zeitaufwand, der gleich doppelt so hoch wäre, wie in vergleichbaren Gemeinden. Außerdem widerspreche der Umfang der Protokolle der Geschäftsordnung der Stadt Vohenstrauß.
Geschäftsleiter Alfons Sier informierte die Stadträte am Donnerstagabend in der Stadtratssitzung über diese Rüge von auswärtiger Stelle. Schon immer sei es übliche Praxis, die Stadtratssitzungen in Niederschriften nachvollziehbar festzuhalten: „Diese seit Jahren gängige Vorgehensweise wurde bislang von keiner Stelle beanstandet.“ Vehement widersprach Sier den dafür angekreideten Arbeitsaufwand. Auf die Seite des Geschäftsleiters stellte sich ohne Wenn und Aber Bürgermeister Andreas Wutzlhofer. Bei der Zusammenkunft der Fraktionssprecher hätte es gleichfalls keine Äußerungen gegeben, welche die Kritik des Prüfers teilen würden. Ohne jede Wortmeldungen entschied sich auch der gesamte Stadtrat, die bisherige Form der Niederschriften weiter beizubehalten und sich dem Diktat des Verbands nicht zu beugen.
Mit einer einzigen Schelte war es übrigens nicht getan. Deren vier standen allein bei der Stadtratssitzung in dieser Woche auf der Tagesordnung. Mit einer weiteren Stellungnahme über eine ganze Seite werde die Stadt aufgefordert, eine neue Erschließungsbeitragssatzung zu erlassen. Hierzu rechtfertigte sich Bauamtsleiter Johann Balk. Hintergrund der gesamten Kritik wäre demnach einzig eine Gesetzesänderung, die akkurat in den Prüfzeitraum gefallen sei. Außerdem solle die bayerische Mustersatzung übernommen werden. Balk riet dem Stadtrat, sich den Forderungen zu beugen und die Neufassung der Satzung in Auftrag zu geben. Einmütig beauftragte das Gremium daraufhin die Verwaltung, eine neue Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.
Auch zur dritten Rüge nahm Balk Stellung. Die Prüfbehörde habe verschiedene Gerichtsurteile angeführt, welche nicht in die städtischen Verordnungen eingeflossen seien. So etwa die Möglichkeit, dass Kosten für eine Untersuchung von eingeleiteten Abwässern den betroffenen Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt werden könnten. Balk gab zu bedenken, sich während der vergangenen 30 Jahren nicht an einen einzigen solchen Fall zu erinnern. Außerdem wäre das Eichgesetz jetzt ein Mess- und Eichgesetz, weshalb die korrekte Bezeichnung nicht passe. „Das ist unnötig verkomplizierend“, kommentierte der Bauamtsleiter zur Prüffeststellung. Einer Anpassung sei nachzukommen, jedoch erst dann, wenn „weitere gravierende Änderungen“ der betroffenen Verordnung anstünden. Bürgermeister Wutzlhofer pflichtete dieser Aussage uneingeschränkt bei: „Das würde jede Menge Verwaltungsaufwand kosten.“ Die Änderungen seien aber vorgemerkt. Geschlossen stellten sich die Stadträte bei ihrem Beschluss hinter die Aussagen von Bürgermeister und Bauamtsleiter.
Bei der vierten Beanstandung hatte sich die Prüfbehörde wohl nur über die Internetseiten der Stadt informiert. Bei seiner Recherche habe Balk das Fehlen eines Absatzes in der Onlineversion gesehen. Dies sei einzig beim Übertragen ins Internet übersehen worden. Der Bauamtsleiter sprach von einem „Missverständnis“. Denn die Satzung selbst enthalte den Passus sehr wohl: „Das ist schon erledigt, ohne dass wir irgendetwas an einer Satzung ändern mussten.“
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