Fischerkönige genießen in der Oberpfalz immer noch oft hohes Ansehen. Für die Angelfreunde sind sie die Besten einer traditionellen Veranstaltung. Für die Tierschützer von Peta sind sie aber die Sieger eines illegalen Wettfischens und damit Tierquäler. Die Konsequenz: In die Angelheime der Region flattern die Anzeigen herein.
Zuletzt erwischte es den Kreisfischereiverein Vohenstrauß 1881. Am 26. Juni hatten die Angler mit Sitz in Waldthurn nämlich zum alljährlichen Königsfischen am Sperlweiher in Gröbenstädt eingeladen. An der Veranstaltung hätten laut der Tierschutzorganisation Peta 20 Personen teilgenommen. Bei dem "Anglerwettkampf sollten möglichst schwere Fische gefangen werden". Die Gewinner erhielten Sachpreise. "Da es sich bei dieser Wettfischveranstaltung um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt, hat Peta nun bei der Staatsanwaltschaft Weiden Anzeige gegen die Organisatoren und alle volljährigen Teilnehmenden erstattet", teilte Peta offiziell mit.
Ein Wettbewerb sei kein gesetzlich vorgeschriebener vernünftiger Grund für das Töten eines Wirbeltieres und daher ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erklären die Tierschützer weiter. "Könnten wir Fische schreien hören, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine friedliche Beschäftigung, die der Erholung und der Gemeinschaft dient. Wir appellieren an das Rechtssystem, das Töten von Wirbeltieren zu Unterhaltungszwecken grundsätzlich zu untersagen", sagt Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei Peta.
Die drei wichtigen Punkte
"Die Königsfischen gibt es bei uns schon seit 100 Jahren und das bleibt auch so", stellt Johann Dittmann auf Anfrage von Oberpfalz-Medien klar. Er ist der erste Vorsitzende des Vohenstraußer Fischereivereins und Beirat im Fischereiverband Oberpfalz. Er hätte von der Staatsanwaltschaft noch keine Mitteilung erhalten. "Aber wie man so hört, verlaufen diese ganzen Verfahren sowieso ins Nichts." Die Startgebühren müssten im Verhältnis zu den Preisen stehen. Und das sei der Fall gewesen. "Bei uns bekommt auch jeder Teilnehmer einen Preis." Die drei wichtigen Punkte seien die Tradition, die sinnvolle Verwertung der gefangenen Fische und der Hegeauftrag. Alle drei Punkte würde der Vohenstraußer Verein erfüllen.
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Es ist also ein schmaler Grat, auf dem die Angler wandeln. Denn sie müssen immer die Voraussetzungen einer traditionellen Veranstaltung erfüllen, aber gleichzeitig den Wettbewerbs-Charakter verhindern. Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) definiert die zwei Seiten, über die der schmale Grat führt, folgendermaßen: "Wettfischen sind in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass für den größten Fisch oder die größte gefangene Fischmenge in einer bestimmten Zeit wertvolle Preise vergeben werden." Häufig würden solche Veranstaltungen an Angelteichen stattfinden, in denen die Fische täglich gefüttert und/oder gezielt Fische für die Veranstaltung eingesetzt wurden. "Der Teilnehmerkreis geht in der Regel über die Mitglieder eines Vereines hinaus. Die Veranstaltungen haben den Charakter eines öffentlich ausgeschriebenen sportlichen Wettkampfes, an dem jeder teilnehmen kann."
Die Definition von Tradition
Traditionelle Veranstaltungen von Fischereivereinen – zum Beispiel Hegefischen, Traditionsfischen, Königsfischen, Anfischen – seien dagegen dem Gemeinschaftsfischen zuzuordnen. "Solche Veranstaltungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich vom normalen Angeln nur dadurch unterscheiden, dass sich mehrere Mitglieder eines Vereines, gelegentlich auch Mitglieder benachbarter oder befreundeter Vereine gleichzeitig an einem Gewässer des Fischereivereines zum Angeln treffen", erklärt das LGL. Bei solchen Veranstaltungen trete der Wettkampfcharakter zugunsten des Gemeinschaftserlebnisses in den Hintergrund. In der Regel würden neben der "Königswürde" kleine Sachpreise vergeben, deren Wert nur unwesentlich über der Startgebühr lägen. "Diese Veranstaltungen haben keinen sportlichen Wettkampfcharakter, sie sind nicht öffentlich ausgeschrieben." Der Fang wird als Lebensmittel oder beim Hegefischen gegebenenfalls als Futtermittel verwertet.
"In den vergangenen Jahren kam es zu vereinzelten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Wettfischen auf Grund von Anzeigen", bestätigt Stephan Brunner, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, auf Anfrage von Oberpfalz-Medien. In der Kommentarliteratur bezüglich des Tierschutzgesetztes, Paragraph 17, wird zum Thema folgendes ausgeführt: "Während die weidgerechte Fischerei zur Nahrungsgewinnung einen vernünftigen Grund darstellt, kann dies für Veranstaltungen des Wettfischens, die aus anderen (angeblich sportlichen) Motiven erfolgen, nicht angenommen werden. Die hier häufig aufgestellte Behauptung, das Wettfischen diene zur Nahrungsgewinnung, bedarf regelmäßig einer kritischen tatsächlichen Prüfung."
Das heißt also, dass die Angelvereine weiter unter Beobachtung stehen werden, wenn sie Veranstaltungen wie das Königsfischen durchführen. Und am Ende lautet die Frage immer wieder: Ist es noch Tradition oder schon Wettkampf?
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