München
14.11.2018 - 17:44 Uhr

Wahlbeanstandung wegen Stefan Löws Berufsbezeichung

Am Ende entscheidet der Landtag über die Gültigkeit der Landtagswahl vom 14. Oktober. Doch zunächst prüft der Verfassungsausschuss die Wahlbeanstandungen, darunter auch die wegen der Berufsbezeichung von Stefan Löw (AfD).

Die Fahnen von Bayern (von links), Deutschland und Europa wehen vor dem bayerischen Landtag. Seit der Landtwagswahl am 14. Oktober sind 17 Wahkbeanstandungen eingegangen. Bild: Sven Hoppe/dpa
Die Fahnen von Bayern (von links), Deutschland und Europa wehen vor dem bayerischen Landtag. Seit der Landtwagswahl am 14. Oktober sind 17 Wahkbeanstandungen eingegangen.

Beim Bayerischen Landtag sind bis Mittwoch 17 Wahlbeanstandungen zu unterschiedlichen Themen eingegangen. Darunter sind auch mehrere wegen der Berufsbezeichnung des Tirschenreuther Landtagsabgeordneten Stefan Löw (AfD) auf dem Stimmzettel. Dies teilte der Landtag am Mittwoch auf Anfrage mit. Der 28-Jährige hatte auf dem Stimmzettel als Beruf Polizeibeamter angegeben. Aus Sicht der Regierung der Oberpfalz fehlte der Zusatz "a.D." (außer Dienst), da sich Löw im vorzeitigen Ruhestand befindet.

Zunächst befasst sich der für Wahlprüfung zuständige Verfassungsausschuss mit den Beanstandungen. Er hat aber noch nicht entschieden, da sich die Ausschüsse noch nicht konstituiert haben. Zu den Beanstandungen werden zudem Stellungnahmen des Innenministeriums eingeholt. Auf Basis der Beschlussempfehlung des Verfassungsausschusses befindet schließlich der gesamte Landtag über die Gültigkeit der Landtagswahl vom 14. Oktober 2018

Aktualisiert
Tirschenreuth23.10.2018
 
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