Ein Insasse eines Fernreisebusses nach Brügge blieb in der Nacht auf Sonntag im Fahndungsnetz der Bundespolizei hängen. Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus kontrollierten den 32-Jährigen bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus und ließen die Handschellen klicken. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte wegen nicht bezahlter Justizschulden Haftbefehl gegen den Mann erlassen.
Ursächlich dafür war das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen im Juli 2023. Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 6900 Euro. Diese hatte er nur teilweise beglichen und entzog sich daraufhin der deutschen Justiz. Den offenen Restbetrag in Höhe von 3000 Euro konnte er bei der Kontrolle an der A6 in Waidhaus nicht bezahlen und muss nun die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten antreten.
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