Am Freitag erwischten die Grenzbeamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus einen 42-jährigen Slowaken bei der Einreise aus Tschechien. Der Mann saß im Fernreisebus auf dem Weg nach Den Haag und hatte laut Polizeibericht noch eine Rechnung mit der Staatsanwaltschaft Aachen offen. Wegen des Erschleichens von Leistungen hatte ihn das Amtsgericht Aachen im Juni 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt, die er bislang noch nicht beglichen hatte. Der daraus entstandene Haftbefehl wurde nun an der A6 in Waidhaus vollstreckt. Da der 42-Jährige nicht bezahlen konnte, muss er jetzt die Ersatzfreiheitstrafe von 30 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.
Am Samstag verhafteten die Waidhauser Grenzbeamten einen 40-jährigen Polen, der gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Das Amtsgericht Münster hatte ihm wegen Diebstahls eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro aufgebrummt. Vom Amtsgericht Ahlen hatte der 40-Jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis 600 Euro Geldstrafe bekommen. Zahlen konnte er nicht. Für 70 Tage brachten ihn die Beamten jetzt ebenfalls in der Justizvollzugsanstalt Weiden unter.
Eine 37-jährige Polin musste wegen einer Straßenverkehrsgefährdung insgesamt 6.000 Euro zahlen, konnte das aber nicht, wie die Bundespolizei weiter mitteilte. Beamte kontrollierten sie am Samstag an der Grenzkontrollstelle in Waidhaus. Das Amtsgericht München hatte bereits 2022 die Strafe festgelegt. Da sie nicht zahlte, wird sie jetzt 65 Tage Haft in der Justizvollzugsanstalt Regensburg verbringen.
Am Sonntag kontrollierten die Beamten einen 26-jährigen Rumänen der seine Justizschulden in Höhe von 450 Euro wegen Diebstahls ebenfalls nicht bezahlen konnte. Der Betrag stammt aus einem Verfahren des Amtsgerichts Nürnberg, der Haftbefehl über 25 Tage von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
Eine weitere Strafakte kann die Staatsanwaltschaft Mannheim ad acta legen. Sie hatte gegen einen 37-jährigen Rumänen Haftbefehl erlassen, da er seine Geldstrafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Mannheim nicht bezahlt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 37-Jährige unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte und brummte ihm eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro auf. Da ihm ein Bekannter zu Hilfe eilte und die Justizschulden des Osteuropäers beim Polizeirevier Weingarten (Ravensburg) einzahlte, konnte er seine Reise fortsetzen.
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