Waidhaus
31.10.2023 - 10:07 Uhr

"La Bomba" und "Salute": Bundespolizei warnt vor illegalen Böllern und Pyrotechnik

Weil die Fahnder der Bundespolizei bei Kontrollen wieder vermehrt in Tschechien gekaufte illegale Böller und Raketen entdecken, warnen sie vor der Einfuhr der Sprengkörper nach Deutschland. Was erlaubt und was verboten ist.

Die Bundespolizei Waidhaus warnt aus aktuellem Anlass vor illegalen Böllern und Silvesterraketen wie diesen "Dum Bum Rockets" aus dem Ausland, die eine enorme Sprengkraft entwickeln und deshalb gefährlich sein können. Bild: Bundespolizei
Die Bundespolizei Waidhaus warnt aus aktuellem Anlass vor illegalen Böllern und Silvesterraketen wie diesen "Dum Bum Rockets" aus dem Ausland, die eine enorme Sprengkraft entwickeln und deshalb gefährlich sein können.

Sie heißen "La Bomba" oder "Salute" und locken jedes Jahr vor Jahresende Deutsche zur Einkaufstour auf den grenznahen Märkten in Tschechien. Doch wer illegale Feuerwerkskörper wie diese über die Grenze nach Deutschland schmuggelt, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz, muss mit einer Strafanzeige und hohen Geldstrafe rechnen und gefährdet obendrein seine Gesundheit. Die Bundespolizei Waidhaus warnt deshalb vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien und gibt Tipps, was erlaubt ist und was nicht.

In Deutschland sind laut Bundespolizei nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden, über ein entsprechendes Zulassungszeichen (zum Beispiel CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache verfügen. "Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen können mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen", heißt es in einer Pressemitteilung der Waidhauser Bundespolizei. "Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit." Nicht zugelassene Feuerwerkskörper seien empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen.

In Deutschland sind Feuerwerkskörper in vier Kategorien unterteilt. Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen gehören zur Kategorie F1 und sind erlaubnisfrei. Böller, Raketen und Feuerwerke mit der Kennzeichnung F2 sind mit der zugelassenen BAM- und CE-Kennzeichnung ebenfalls erlaubnisfrei. Die Gruppen F3 und F4 dagegen dürfen nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis gekauft, nach Deutschland eingeführt und benutzt werden. Allerdings kursieren auch viele pyrotechnische Produkte mit gefälschten F-, BAM- und CE-Kennzeichnungen. "Diese sind nur schwer erkennbar und unterliegen den Bestimmungen des deutschen Sprengstoffgesetzes", so die Bundespolizei.

Wird illegale Pyrotechnik gefunden, leitet die Bundespolizei Strafverfahren ein, die in empfindlichen Geldstrafen enden. "Für wenige Kilogramm Feuerwerkskörper können somit mehrere Tausend Euro fällig werden."

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Waidhaus27.12.2019
 
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