Am Sonntag, 27. September, kontrollierte die Grenzpolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen stationärer Grenzkontrollen einen Kleintransporter. Bei der Überprüfung der Insassen stellte sich heraus, dass gegen einen der Mitfahrer ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Der beschuldigte Mann konnte jedoch eine Verhaftung vermeiden, indem er die geforderte Geldstrafe im niedrigen vierstelligen Bereich direkt vor Ort beglich. Nach der Zahlung durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
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