Fahnder der Bundespolizei Waidhaus kontrollierten am Sonntag, 9. Mai, auf einem Autobahnparkplatz an der A6 einen Autofahrer. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den 24-Jährigen ein Haftbefehl vorliegt. Vor dem Amtsgericht Rosenheim war er wegen Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses zu 239 Tage Haft oder ersatzweise 12.000 Euro Strafe verurteilt worden. Da der Mann die Strafe nicht begleichen konnte, lieferte ihn die Bundespolizei noch am Sonntag in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
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