Bei der Überprüfung kam heraus, dass dem Mann wegen verschiedener Delikte das Recht aberkannt wurde, in Deutschland mit einem Auto zu fahren. Zugleich bemerkten die Fahnder Anzeichen für einen Drogenkonsum. Ein Vortest bestätigte diesen Verdacht und der Fahrer musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Nach der Anzeigenaufnahme wurde die Weiterfahrt vorerst unterbunden.
Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass die Besitzerin des tschechischen Autos ihren Lebensmittelpunkt eigentlich in Deutschland hat und hier auch fest wohnt. Anscheinend wollte sich die Frau die Unterhaltskosten sparen. Dies brachte jetzt dem Fahrer und seiner Bekannten jeweils eine Anzeige ein. Die Besitzerin muss sich auch noch dafür verantworten, dass sie ihren Bekannten ohne gültige Fahrerlaubnis hinters Steuer ließ.












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