Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, wenn sich die Jugendstrafkammer mit den Vorwürfen gegen einen Schüler aus dem Stiftland befasst. Das liegt am Alter des Angeklagten, der zur Tatzeit gerade einmal 16 Jahre alt war. Bewaffnet mit einem Messer und mit einer Sturmhaube vermummt, erzwang sich der junge Mann laut Anklage den Zugriff in die Kasse eines Lebensmitteldiscounters und flüchtete. Die Beute in Höhe von rund 3000 Euro stellte die Polizei noch am selben Tag bei ihm sicher. Das Strafverfahren ist auf zwei Tage terminiert und beginnt am 7. März 2024.
Der 26. August 2023 war ein Samstag. Er endete für eine Kassiererin im Norma-Markt Waldsassen kurz vor Feierabend mit einem Schock. Gegen 18.40 Uhr hatte der 16-Jährige den Verbrauchermarkt an der Mitterteicher Straße betreten, eine Dose Energy-Drink aus dem Regal genommen und sich hinter einer anderen Kundin angestellt - offenbar nur darauf wartend, dass die Frau an der Kasse schließlich den Preis seines Getränks einscannte und die Geldschublade öffnete. Laut Anklageschrift hielt der Schüler ein Butterflymesser in der rechten Hand, als er mit der linken Hand in die Kasse griff und Bündel von Geldscheinen herausriss. Die Verkäuferin reagierte reflexartig ebenfalls mit einem Griff in die Kasse, konnte dem Angeklagten die Scheine aber nicht mehr abnehmen. Angeblich drohte der 16-Jährige Umstehenden auch mit "Abstechen".
Mit der zusammengeknüllten Beute im mitgebrachten Rucksack verließ der Räuber den Supermarkt. Doch die Polizei kam ihm sehr bald auf die Spur und nahm ihn in der Nähe seiner Wohnung fest. Eine Blutprobe, die ihm wenige Stunden nach dem Überfall entnommen wurde, wies auf den Einfluss berauschender Mittel hin. Der junge Mann war demnach – rückgerechnet zur Tatzeit – mit rund 1,7 Promille nicht nur stark alkoholisiert, er hatte auch Spuren starker Medikamente im Blut. Die Staatsanwaltschaft geht von einer kombinierten Abhängigkeit von Alkohol, Cannabis und Opiaten aus. Die Frage, wie stark eingeschränkt die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten zum Zeitpunkt des Raubüberfalls war, dürfte eine große Rolle im Strafverfahren spielen. Der junge Mann ist derzeit in einer forensischen Einrichtung untergebracht.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Schüler mindestens 3035 Euro erbeutet hat. Diesen Betrag stellte die Polizei noch am gleichen Abend sicher. Es handelte sich überwiegend um 50- und 10-Euro-Scheine. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf schwerer Raub. In diese Kategorie fallen Straftaten, bei denen eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet wurde, um ans Ziel zu gelangen.
Jugendstrafrecht
- Anwendung: in allen Fällen, in denen der Beschuldigte mindestens 14 Jahre, aber zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt ist
- Ziele: Schwerpunkt auf Verhinderung künftiger Straffälligkeit und Wiedereingliederung der Betroffenen
- Gerichtsverhandlung: Öffentlichkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen
- Strafrahmen: Erziehungsmaßregeln wie soziales Training, Täter-Opfer-Ausgleich, Arbeitsleistungen; bis zu vierwöchiger Jugendarrest; falls notwendig, Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis maximal zehn Jahren















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