Welche Regeln gelten bei der Einreise in die Tschechische Republik?
Das Auswärtige Amt in Berlin warnt derzeit vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik. Das Nachbarland ist von Deutschland als Hochrisikogebiet eingestuft. Wer dennoch nach Tschechien fährt, muss laut den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes einen negativen PCR-Test vorweisen und sich Online registrieren. Deutschland wird von Tschechien in die dunkelrote Kategorie eingestuft, also als ein Land mit sehr hohem Infektionsrisiko. Die Einstufung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag entschieden. Sie greift ab dem folgenden Montag.
Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Falls die Einreise ins Nachbarland mit einem privaten Wagen erfolgt, in dem sich nur Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist keine Online-Anzeige nötig. Wer längere Zeit im Nachbarland bleibt, muss sich zwischen dem fünften und siebten Tag nach seiner Einreise einem zweiten PCR-Test unterziehen. Falls die Wiederausreise vor dem fünften Tag erfolgt, ist kein zweiter PCR-Test nötig. Für Geimpfte und Genesene, mit einem europäischen Impfzertifikat, entfällt die Testpflicht, nicht aber die Anmeldepflicht bei Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Diese Ausnahmen gelten für den kleinen Grenzverkehr mit Tschechien, also für Reisen von weniger als 24 Stunden ins Nachbarland.
"Der kleine Grenzverkehr bis 24 Stunden bleibt unberührt, das heißt für Reisen unter 24 Stunden und den Individualverkehr wird keine Einreiseanmeldung und kein Nachweis erforderlich", teilte die tschechische Botschaft in Berlin auf Anfrage mit. "Bei Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einem Aufenthalt, der 24 Stunden nicht übersteigt, müssen Reisende über einen negativen Schnelltest (gültig bis maximal 48 Stunden nach Entnahme) verfügen." Weitere Ausnahmen finden sich in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes in Berlin. Demnach entfällt auch für Kinder unter 12 Jahren sowie für Grenzpendler und Grenzgänger die Pflicht zur Einreiseanmeldung und zum Test. Dasselbe gilt für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr.
Welche Regeln gelten in Tschechien?
In der Tschechischen Republik ist seit dem 22. November der Zugang zu Restaurants, Hotels, Kultur- und Sportanlagen, Friseuren und Kosmetiksalons sowie zu Großveranstaltungen nur mit dem Impf- oder Genesenennachweis möglich (2G-Regel), heißt es aus der tschechischen Botschaft in Berlin. Zudem gelten in allen Geschäften die allgemeinen Hygiene-Regeln, also Maske tragen, Abstand halten. Zudem ist die Anzahl der Menschen im Laden begrenzt. Kunden brauchen aber keinen Nachweis beim Einkaufen.
Welche Corona-Bestimmungen müssen bei der Rückkehr beachtet werden, wenn man nach Tschechien zum Einkaufen oder Tanken nur kurz über die Grenze fährt?
Geimpfte und genesene Personen können im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs (Aufenthalt bis zu 24 Stunden) mit Tschechien weiter ohne Einschränkungen wieder nach Deutschland einreisen. Für diesen Personenkreis gilt bei der Wiedereinreise keine Anmelde- oder Quarantänepflicht. Dazu ist aber ein Impf- oder Genesenen-Nachweis mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Nicht geimpfte Personen sind ebenfalls von der Anmelde- und Quarantänepflicht befreit. Sie benötigen aber bereits bei der Einreise einen aktuellen negativen Testnachweis (PCR-Test 72 Stunden oder Schnelltest 48 Stunden). Ein Selbsttest ist in diesem Fall nicht ausreichend.
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